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Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise - DIADEM DiaSafe Gebrauchsanleitung

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Sicherheitshinweise

3.1

Allgemeine Sicherheitshinweise

▪ Die Absturzsicherungen dürfen nur von ausgebildeten, fach- und sachkundigen und mit
Absturzsicherungen vertrauten Personen gemäß dieser Gebrauchs- und Montageanleitung installiert
und genutzt werden.
▪ Die Nutzer der Absturzsicherungen müssen die vor Ort gültigen Vorschriften und Verordnungen der
Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes kennen, berücksichtigen und einhalten.
▪ Die Absturzsicherungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die
nachweislich auf „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" (PSAgA) geschult sind.
körperlich bzw. geistig gesund sind. Gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Herz- und
Kreislaufprobleme,
beeinträchtigen die Sicherheit des Nutzers.
die Möglichkeiten, Einschränkungen und Risiken beim Einsatz der Absturzsicherungen
verstehen und akzeptieren.
▪ Die Rettung von verunfallten Personen muss jederzeit mit eigenen Mitteln gewährleistet sein.
▪ Vor Arbeitsbeginn müssen Maßnahmen getroffen werden, dass keine Gegenstände von der
Arbeitsstelle nach unten fallen können. Der Bereich unter der Arbeitsstelle (Bürgersteig, etc.) ist
freizuhalten bzw. abzusperren.
▪ Sollten nach der Abnahme der Absturzsicherungen Umbauarbeiten in unmittelbarer Nähe zur
Absturzsicherung durchgeführt werden, so muss sichergestellt werden, dass diese Arbeiten keinen
Einfluss auf die Sicherheit der verbauten Absturzsicherungen haben! Im Zweifelsfall ist der Lieferant
oder der Hersteller für die Klärung hinzuziehen.
▪ Wurde mit dem System ein Absturz aufgefangen, darf das System erst nach einer gründlichen
Überprüfung und einem kompletten oder partiellen Austausch wieder genutzt werden. Die Nutzung
vor der Prüfung ist verboten.
▪ Nach einer Sturzbelastung ist der weitere Gebrauch der gesamten Absturzsicherungen streng
verboten, sie sind durch einen Fach- bzw. Sachkundigen zu prüfen.
▪ Es dürfen keine Änderungen an den Absturzsicherungen vorgenommen werden.
▪ Es ist verboten, die Absturzsicherungen als Blitzschutzanlage zu verwenden. Die Komponenten des
Blitzschutzes dürfen die Absturzsicherungen statisch nicht belasten. Die Absturzsicherungen dürfen
nicht als Fangleitung verwendet werden, entsprechende Blitzschutznormen sind einzuhalten.
▪ Es
ist
verboten,
an
Absturzsicherungen Arbeiten am hängenden Seil durchzuführen.
▪ Es ist verboten das System als Aufhängungspunkt für Industriekletterer zu verwenden. Das System
darf außer den vorgesehenen Lasten keine anderen tragen!
▪ Die Installation, Überprüfung und Wartung der Absturzsicherungssysteme darf ausschließlich von
einem fachkundigen Monteur mit einer systembezogene abgeschlossene Prüfung, oder von einem
Experten der befugten Behörden bzw. Prüfungsinstitutionen ausgeführt werden.
▪ Um die langfristige und einwandfreie Funktion des Absturzsicherungssystems zu sichern ist nach
der Installation die regelmäßige Wartung (mindestens alle zwölf Monate) des Systems anhand der
Herstelleranweisungen unentbehrlich.
▪ Falls die Wartungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt werden, kann das System ausschließlich
auf eigene Verantwortung genutzt werden.
▪ Die von dem Hersteller vorgeschlagene Häufigkeit für die regelmäßigen Überprüfungen kann von
den geltenden Vorschriften der jeweiligen Region abhängig sein bzw. auch davon, wie oft das
System genutzt wird und wie die örtlichen Verhältnisse sind (z.B. Chemikalien, häufiger Blitz etc.).
▪ Das System darf nur mit originalen Zubehörteilen erweitert werden, die der Hersteller für das
System entwickelt hat. Die Anwendung von Teilen von anderen Herstellern - auch wenn diese
optisch ähnlich erscheinen - ist strengstens verboten.
▪ Das Absturzsicherungssystem darf ausschließlich entsprechend der Instruktionen des Herstellers
installiert und genutzt werden.
Medikamenteneinnahme
den
Absturzsicherungen
oder
Alkohol
und
Fremdlasten
anzuhängen
Drogenkonsum
oder
an
den
5

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