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Einführung - Allgemeine Beschreibung; Single Anschlagpunkt; Diasafe ® Single; Sicherheitshinweise - DIADEM DiaSafe Single Gebrauchsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Einführung – Allgemeine Beschreibung
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2.1

Single Anschlagpunkt

®
2.1.1 DiaSafe
Single
®
Single wurde als Anschlagpunkt gemäß Norm EN 795:2012 Typ A und CEN/TS
DiaSafe
16415:2013 entwickelt, zur Personensicherung für gleichzeitig max. 1+1 Person, bis max. 5°
Dachneigung, dauerhaft durch Schichtaufbau gesichert. Der Anschlagpunkt darf ausschließlich mit
der persönlichen Schutzausrüstung nach Norm EN 363:2008 genutzt werden.
3

Sicherheitshinweise

3.1

Allgemeine Sicherheitshinweise

▪ Die Absturzsicherungen dürfen nur von ausgebildeten, fach- und sachkundigen und mit
Absturzsicherungen vertrauten Personen gemäß dieser Gebrauchs- und Montageanleitung
installiert und genutzt werden.
▪ Die Nutzer der Absturzsicherungen müssen die vor Ort gültigen Vorschriften und Verordnungen
der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes kennen, berücksichtigen und einhalten.
▪ Die Absturzsicherungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die
nachweislich auf „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" (PSAgA) geschult sind.
körperlich bzw. geistig gesund sind. Gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Herz- und
Kreislaufprobleme, Medikamenteneinnahme oder Alkohol und Drogenkonsum beeinträchtigen
die Sicherheit des Nutzers.
die Möglichkeiten, Einschränkungen und Risiken beim Einsatz der Absturzsicherungen
verstehen und akzeptieren.
▪ Die Rettung von verunfallten Personen muss jederzeit mit eigenen Mitteln gewährleistet sein.
▪ Vor Arbeitsbeginn müssen Maßnahmen getroffen werden, dass keine Gegenstände von der
Arbeitsstelle nach unten fallen können. Der Bereich unter der Arbeitsstelle (Bürgersteig, etc.) ist
freizuhalten bzw. abzusperren.
▪ Sollten nach der Abnahme der Absturzsicherungen Umbauarbeiten in unmittelbarer Nähe zur
Absturzsicherung durchgeführt werden, so muss sichergestellt werden, dass diese Arbeiten keinen
Einfluss auf die Sicherheit der verbauten Absturzsicherungen haben! Im Zweifelsfall ist der
Lieferant oder der Hersteller für die Klärung hinzuziehen.
▪ Wurde mit dem System ein Absturz aufgefangen, darf das System erst nach einer gründlichen
Überprüfung und einem kompletten oder partiellen Austausch wieder genutzt werden. Die Nutzung
vor der Prüfung ist verboten.
▪ Nach einer Sturzbelastung ist der weitere Gebrauch der gesamten Absturzsicherungen streng
verboten, sie sind durch einen Fach- bzw. Sachkundigen zu prüfen.
▪ Es dürfen keine Änderungen an den Absturzsicherungen vorgenommen werden.
▪ Es ist verboten, die Absturzsicherungen als Blitzschutzanlage zu verwenden. Die Komponenten
des Blitzschutzes dürfen die Absturzsicherungen statisch nicht belasten. Die Absturzsicherungen
dürfen nicht als Fangleitung verwendet werden, entsprechende Blitzschutznormen sind
einzuhalten.
▪ Es ist verboten, an den Absturzsicherungen Fremdlasten anzuhängen oder an den
Absturzsicherungen Arbeiten am hängenden Seil durchzuführen.
▪ Es ist verboten das System als Aufhängungspunkt für Industriekletterer zu verwenden. Das
System darf außer den vorgesehenen Lasten keine anderen tragen!
▪ Die Installation, Überprüfung und Wartung der Absturzsicherungssysteme darf ausschließlich von
einem fachkundigen Monteur mit einer systembezogene abgeschlossene Prüfung, oder von einem
Experten der befugten Behörden bzw. Prüfungsinstitutionen ausgeführt werden.
▪ Um die langfristige und einwandfreie Funktion des Absturzsicherungssystems zu sichern ist nach
der Installation die regelmäßige Wartung (mindestens alle zwölf Monate) des Systems anhand der
Herstelleranweisungen unentbehrlich.
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