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Informationen Zu Elektro- Und Elektronik(Alt)Geräten - Leuchtie Premium Handbuch

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Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer)
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem
Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder
ausreichend frankiert an uns zurücksenden (trends and more GmbH, Hammerweg 123, 92637
Weiden) oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse
unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr
als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-
Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes –
dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte
nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung
von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur
Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte
getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der
Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte
erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von
Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

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