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10. Montage Der Deckenverkleidung; 11. Inbetriebnahme; 12. Haftungsausschluss - Thermotex THB 233 043 Montageanleitung

Deckenheizung auf holzlattenkonstruktion

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Selbstklebeschildchen mit entsprechender Aufschrift können beim Hersteller angefordert werden.

10. Montage der Deckenverkleidung:

Deckenverkleidung nach Montagevorschrift der jeweiligen Lieferfirma montieren.
Achten Sie darauf, dass die Flächenheizleiter bei der Montage der Deckenverkleidung nicht beschädigt werden.
Als Deckenverkleidung kommen z.B in Betracht: Gipskartonplatten, Gipskassetten bis 20 mm Dicke, Holzdecken
(Nut- und Federbretter, Kassetten, Paneele) bis 20 mm Dicke. Mineralfaserdecken, Metallkassetten und -paneele,
Kunststoffspanndecken. Bitte beachten sie unsere Anleitung TD3 – Richtlinien für die Auswahl der
Deckenverkleidung. Nicht geeignet sind geschäumte Kunststoffplatten (z.B. Dekordecken aus Styropor),
Deckenverkleidungen aus blankem Aluminium. Auch dürfen die Deckenverkleidungen keine unregelmäßigen
Oberflächen aufweisen.

11. Inbetriebnahme:

Kontrollieren Sie den Gesamtwiderstand wie im Punkt 9 beschrieben. Schließen Sie die Heizung an die vorgesehen
Regelung an und nehmen diese in Betrieb. Beachten Sie, dass eine gewisse Zeit nötig ist, bis eine
Temperaturerhöhung spürbar ist. Kontrollieren Sie über die Stromaufnahme, ob die Regelung funktioniert (Abschalten
bei erreichter Temperatur). Händigen Sie den schematischen Plan und diese Beschreibung dem Bauherrn zur
Aufbewahrung aus.

12. Haftungsausschluss:

Eine unsachgemäße Ausführung der Installation kann zu Sachschäden führen und in Folge Personen gefährden.
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Verluste, Schäden die sich aus fehlerhafter
Installation, unsachgemäßem Betrieb sowie falscher Verwendung und Wartung ergeben oder in irgendeiner Weise
damit zusammenhängen. Ebenso übernehmen wir keine Verantwortung für patentrechtliche Verletzungen oder
Verletzung anderer Rechte Dritter, die aus der Verwendung dieser Heizleiter resultieren. Der Hersteller behält sich
das Recht vor, ohne eine vorherige Mitteilung Änderungen bezüglich dem Produkt, den technischen Daten oder der
Montage- und Betriebsanleitung vorzunehmen.
Achtung: Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb führt zu Garantieverlust.
15. Garantie
Der Hersteller übernimmt gegenüber Endkunden folgende Gewährleistungsverpflichtungen:
Der Hersteller wird sämtliche Fabrikations- und Materialfehler, die sich am Heizleiter während der Gewährleistungszeit
zeigen und die Funktionsfähigkeit des Geräts beeinträchtigen, beseitigen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn der
Fehler nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Endkunden in zurechenbarer Weise von Endkunden oder von
dritten verursacht wurde, insbesondere durch nicht fachgerechte Montage oder Inbetriebnahme, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Installationsarbeiten,
oder nicht sachgerechte Bedienung oder Gebrauch. Die Gewährleistung erfolgt nur, wenn der Fehler unverzüglich
nach der Entdeckung bei Ihrem Lieferanten gerügt wurde. Die Rüge ist über den Lieferanten an den Hersteller zu
richten. Eine Kopie des Kaufbelegs ist beizufügen. Zur Abwicklung ist eine genaue Fehlerbeschreibung unbedingt
notwendig. Nach Ablauf von 24 Monaten nach dem Abschluss des Kaufvertrags durch Endkunden erfolgt keine
Gewährleistung mehr, es sei denn, der Hersteller stimmt ausdrücklich und schriftlich einer Fristverlängerung zu. Die
Gewährleistung des Händlers auf Grund des Kaufvertrags mit dem Endkunden wird durch die vorliegende
Gewährleistungsverpflichtung nicht berührt. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese beinhalten nicht die bei Austausch, Versand oder Neuinstallation
entstehenden Kosten. Sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder erfolgen sie nicht innerhalb
angemessener Zeit trotz schriftlicher Nachfristsetzung durch den Kunden, so wird die durch die Fehler bedingte
Wertminderung ersetzt oder, sofern das in Anbetracht der Interessen des Endkunden nicht ausreichend ist, der
Vertrag gewandelt. Weitergehende Ansprüche gegen den Hersteller aufgrund dieser Gewährleistungsverpflichtung,
insbesondere Schadensersatz-ansprüche wegen entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer
Schäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.
MA-D-HK 0620
Technische Änderung vorbehalten
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