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TECALEMIT K 10 c Betriebsanleitung Seite 4

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Inhaltsverzeichnis

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Organisatorische Maßnahmen
Diese Betriebsanleitung ständig am Einsatzort griffbereit aufbewahren! Jede Person,
die mit der Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung und dem Betrieb des Geräts be-
fasst ist, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Das
am Gerät angebrachte Typenschild und die am Gerät angebrachten Warnhinweise
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
Qualifiziertes Personal
Das Personal für Bedienung, Wartung und Montage muss die entsprechende Qualifika-
tion für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen
bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und
zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Gewässerschutz
Das Gerät ist für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausgelegt. Die Vor-
schriften der für den Einsatzort geltenden Regelungen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz,
Verordnung für Anlagen wassergefährdender Stoffe) sind einzuhalten.
Hydraulik
Arbeiten an hydraulischen Teilen und Einrichtungen dürfen nur Personen mit speziel-
len Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik ausführen. Alle Leitungen, Schläu-
che und Verschraubungen regelmäßig auf Undichtigkeiten und äußerlich erkennbare
Beschädigungen untersuchen und diese umgehend beseitigen. Herausspritzendes Öl
kann zu Verletzungen und Bränden führen.
Beim Umgang mit Ölen, Fetten und anderen chemischen Substanzen, die für das Pro-
dukt geltenden Sicherheitsvorschriften beachten!
Wartung und Instandhaltung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dürfen ausschließlich Fachbetriebe mit
Arbeiten an Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten betraut werden. Keine Ver-
änderungen, An- und Umbauten an der Anlage, die die Sicherheit beeinträchtigen
könnten, ohne Genehmigung des Herstellers vornehmen. Ersatzteile müssen den vom
Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Origina-
lersatzteilen immer gewährleistet.
Explosionsschutz
Das Gerät ist für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ausgelegt. Die Kon-
struktion und Produktion erfolgte unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften,
insbesondere der ATEX-Richtlinie 2014/34/EG und der Technischen Regeln. Der Be-
treiber hat die Vorschriften für den Betrieb von derartigen Geräten zu beachten, ins-
besondere die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG und die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV).
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44 0423 001-I
K 10 C

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