1 Grundlegende Hinweise
Diese Montage- und Betriebsanleitung
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ist fester Bestandteil der Anlage und muss ständig am
Einsatzort aufbewahrt werden.
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wird ergänzt durch:
– Montage- und Betriebsanleitung WTC 15-A und
WTC 25-A (Druck-Nr.: 530)
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wendet sich ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal.
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enthält die wichtigsten Hinweise für eine sicherheits-
gerechte Montage, Inbetriebnahme und Wartung der
Abgasanlage.
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ist von allen Personen zu beachten, die am System
arbeiten.
Symbol- und Hinweiserklärung
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise
deren Nichtbeachtung schwere gesundheits-
schädliche Auswirkungen, bis hin zu lebens-
gefährlichen Verletzungen zur Folge haben
GEFAHR
kann.
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise
deren Nichtbeachtung eine Beschädigung
oder Zerstörung des Geräts oder Umwelt-
schäden zur Folge haben kann.
ACHTUNG
Dieses Symbol kennzeichnet Handlungen, die
Sie durchführen sollten.
1.
Eine Handlungsabfolge mit mehreren
2.
Schritten ist durchnummeriert.
3.
Dieses Symbol fordert Sie zu einer Prüfung
auf.
•
Dieses Symbol kennzeichnet Aufzählungen
Dieses Symbol kennzeichnet Querverweise
Abkürzungen
Tab.
Tabelle
Kap.
Kapitel
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Lieferant der Feuerungsanlage übergibt dem Betrei-
ber der Anlage spätestens mit Abschluss der Montagear-
beiten die Bedienungsanweisung mit dem Hinweis, diese
im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers aufzubewah-
ren. Auf der Bedienungsanweisung ist die Anschrift und
die Rufnummer der nächsten Kundendienststelle einzutra-
gen. Der Betreiber muss darauf hingewiesen werden, dass
die Anlage mindestens -einmal im Jahr- durch einen Beauf-
tragten der Erstellerfirma oder durch einen anderen Fach-
kundigen überprüft werden soll. Um eine regelmäßige
Überprüfung sicherzustellen, empfiehlt -weishaupt- einen
Wartungsvertrag.
Der Lieferant soll den Betreiber spätestens anlässlich der
Übergabe mit der Bedienung der Anlage vertraut machen
und ihn darüber unterrichten, wenn und gegebenenfalls
welche weiteren Abnahmen vor dem Betrieb der Anlage
noch erforderlich sind.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:
•
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Abgas-
anlage
•
Unsachgemäßes montieren, Inbetriebnehmen, Bedie-
nen und Warten der Abgasanlage
•
Betreiben der Abgasanlage bei defekten Sicherheits-
Einrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrach-
ten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen
•
Nichtbeachten der Hinweise in der Montage- und
Betriebsanleitung
•
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Abgas-
anlage
•
Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht mit dem
System geprüft worden sind
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
•
Höhere Gewalt
•
Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten
eines Mangels entstanden sind
•
Nicht geeignete Brennstoffe
•
Mängel in den Versorgungsleitungen
•
Keine Verwendung von -weishaupt- Originalteilen
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