12 Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung der Betriebssicherheit des
Scherenhubtisches erforderlich.
Sie ist durchzuführen:
Vor der ersten Inbetriebnahme des Scherenhubtisches beim Hersteller:
Verwendung des Formblattes „Funktions - und Sicherheitsüberprüfung" (Kapitel 1).
Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in Abständen von längstens einem Jahr:
Zur einmaligen und weiteren, regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung
verwenden Sie bitte die Formblätter „Regelmäßige Sicherheitsüberprüfung"
(Kapitel 14).
Die erstmalige und die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen müssen von
einer befähigten Person durchgeführt werden. Es wird empfohlen,
gleichzeitig eine Wartung durchzuführen.
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