ENTSORGUNG
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen
Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den
Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte
gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen sind. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und
Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne weist
zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
DE
Relaxxnow 9