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T-Mobile web'n'walk Stick Kurzinstallationsanleitung Seite 79

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SIM/USIM-Karten
Schützen Sie sich beim Einsetzen oder Entfernen der SIM-Karte vor elektrostatischer Ent-ladung (ESD).
Berühren Sie den Stecker der SIM-Karte nicht. Vergewissern Sie sich zur Sicherheit immer, dass Sie das
Mobilfunk-Gerät bereits in der Hand halten, bevor Sie die
SIM-Karte einsetzen oder entfernen.
Neustart bei ESD
Die Software versucht, die Verbindung wieder herzustellen, nachdem eine substanzielle elektrostatische
Entladung zu einem Reset des Geräts geführt hat. Wenn die Software nach einer ESD nicht mehr funktioni-
ert, starten Sie die Modemsoftware-anwendung neu.
Amtliche/behördliche Vorschriften
Das Mobilfunk-Gerät ist in vielen Regionen der Welt zugelassen. In diesen Regionen
entspricht das Gerät allen Vorschriften über den Schutz vor hochfrequenten elektro-
magnetischen Feldern. Die folgenden Genehmigungen und Hinweise gelten in bestimmten Regionen wie
angegeben.
CE Genehmigung (Europäische Union)
Das Mobilfunk-Gerät ist für die Verwendung in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen. Huawei erklärt, dass
das Mobilfunk-Gerät den essenziellen Anforderungen und sonstigen Bestimmungen der Richtlinie 1//
EG über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG-Richtlinie) entspricht.
Hochfrequente elektromagnetische Felder
Um die Einhaltung der FTEG-Richtlinie* 1//EG jederzeit sicherzustellen, muss das Mobilfunk-Gerät,
wenn es in der Hand gehalten werden, während des Betriebs
mindestens 1, cm vom Körper entfernt sein. Wenn das Gerät am Körper getragen wird, muss es so ange-
bracht sein, dass der Abstand zum Körper mindestens 1, cm beträgt. Trageaccessoires wie zum Beispiel
Gürtelclips dürfen nicht aus Metall sein. Stecken Sie Ihr Mobilfunk-Gerät nicht in die Tasche.
FCC Erklärung
Dieses Gerät entspricht Teil 1 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb unterliegt den folgenden beiden Bestim-
mungen: (1) Dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen verursachen, und () dieses Gerät muss alle
empfangenen Interferenzen wie zum
Beispiel solche, die einen unerwünschten Betrieb verursachen, akzeptieren.
* Die in der FTEG-Richtlinie enthaltenen Grenzwerte für RF-Exposition stimmen mit den veröffentlichten Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz
vor Nicht-Ionisierender Strahlung (ICNIRP) 1 überein. Die ICNIRP ist eine formell anerkannte Nicht-Regierungs-Organisation, die sich im Aufrag der Welt-
Gesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Union (EU) mit dem Thema Schutz vor nicht-ionisierender
Strahlung befasst. Weitere Informationen finden Sie auf der ICNIRP-Website unter www.icnirp.de.


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