7. Garantie und Service
Phonar gewährt eine Garantiezeit von 60 Monaten auf Lautsprecher. Sie beginnt ab
dem Kaufdatum. Bei Mängeln oder Fehlfunktionen wenden Sie sich bitte an Ihren
Phonar Händler. Für eine reibungslose Abwicklung der Reparatur heben Sie bitte
unbedingt den Kaufbeleg auf. Ohne diesen Nachweis werden Reparaturen
grundsätzlich kostenpflichtig ausgeführt.
Die Garantieleistung besteht in der unentgeltlichen Beseitigung von Material- oder
Herstellungsfehlern durch Reparatur oder Tausch der defekten Teile.
Von der Reparatur ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch
(z.B. Bedienungsfehler oder mechanische Beschädigungen), Verschleiß oder höhere
Gewalt. Der Garantieanspruch entfällt bei Eingriff durch nicht autorisierte Personen.
Für auf dem Transport zur Servicewerkstatt entstandene Schäden ist eine Haftung
des Vertriebes oder Herstellers ausgeschlossen.
Inanspruchnahme einer Garantieleistung
Der Lautsprecher sollte im Originalkarton vorzugsweise zu dem Händler gebracht
oder geliefert werden, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.
8. Entsorgung
Phonar Lautsprecher werden aus umweltverträglichen Materialien hergestellt, die
den internationalen Vorschriften zur Entsorgung von Altgeräten
entsprechen. Für eine nach jahrelangem Gebrauch anfallende
eventuelle Entsorgung wenden Sie sich an Ihre lokale
Entsorgungsstätte. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll.
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