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Entsorgung Und Recycling (In Europa); Beanstandungen Und Mängel - Jauch JES1500WHA Bedienungsanleitung

Power station
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ENTSORGUNG UND RECYCLING (IN EUROPA)

Lithium Ionen Batterie: Sobald die Powerstation das Ende ihrer Lebenszeit erreicht
hat, kann die gesamte Lithium-Ionen-Batterie recycelt werden.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2006/66/EC, in den jeweiligen EU-
Mitgliedsstaaten umgesetzt in nationales Recht, dürfen Batterien nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer
geeigneten Sammelstelle zu bringen. Diese sind im Handel zu finden (Verkaufsstelle), bei
Gemeinden oder Kommunen, Sie die die Batterie aber auch an uns zurücksenden.
Die Jauch Quartz GmbH ist beim Umweltbundesamt mit der Melderegisternummer 21000702
registriert.
Elektronische Geräte: Alte Elektrogeräte dürfen icht zusammen mit normalem Hausmüll ensorgt
werden. Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU muss das Gerät zum Ende seiner Lebenszeit kontrolliert
entsorgt werden. Die im System enthaltenen Materialien sind dem Recycling zuzufüren, um die
Umweltbelastung zu reduzieren. Diese Powerstation enthält Lithium-Ionen-Batterien. Dabei
handelt es sich um Gefahrgüter, die besonderen Transport- und Handhabungsvorschriften
unterliegen. Lithium-Ionen-Batterien können sich bei unsachgemäßem Umgang entzünden oder
explodieren. Zur Sicherung der Entsorgung dieser Powerstation ist für weitere Informationen eine
Sammelstelle oder die lokale Kommune zu kontaktieren.
Die Jauch Quartz GmbH ist gemäß ElektroG mit der Nummer DE49812498 registriert.
Verpackung: Die Produktverpackung besteht aus recycelbaren Materialien. Diese sind
umweltfreundlich zu entsorgen, wobei die Materialien getrennt in die zur Verfügung gestellten
Sammelsysteme zu geben sind.
Die Jauch Quartz GmbH ist gemäß VerpackungsG unter der Nummer DE2423097819895 bei der
Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert.
BEANSTANDUNGEN UND MÄNGEL
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen
erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach
Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger
Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Gewährleistung nach Abschnitt VII.
verpflichtet.
2. Bei Transportschäden ist uns vom Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung
oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller nicht von Interesse
ist.

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