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Kapitel 1. Allgemeine Montage- Und Betriebshinweise; Wichtige Informationen; Warn- Und Sicherheitshinweise; Garantieansprüche - Haftungsausschluss - BENZING CVE ECO 2 Montage- Und Gebrauchsanleitung

Zentralentlüftungsgeräte
Inhaltsverzeichnis

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Montage- und Gebrauchsanleitung CVE ECO 2
KAPITEL 1
ALLGEMEINE MONTAGE-
UND BETRIEBSHINWEISE
HINWEIS
1.0

Wichtige Informationen

Zur Sicherstellung einer einwandfreien Funktion und zur eigenen Sicherheit sind alle nachstehenden Vorschriften genau
durchzulesen und zu beachten. Der Elektroanschluss muss bis zur Endmontage allpolig vom Netz getrennt werden!
Die Montage- und Betriebsvorschrift als Referenz am Gerät aufbewahren. Nach der Endmontage muss dem Betreiber
(Mieter/Eigentümer) das Dokument ausgehändigt werden.
1.1

Warn- und Sicherheitshinweise

Nebenstehendes Symbol ist ein sicherheitstechnischer Warnhinweis. Alle Sicherheitsvorschriften bzw. Symbole
müssen unbedingt beachtet werden, damit jegliche Gefahrensituation vermieden wird.
1.2
Garantieansprüche – Haftungsausschluss
Wenn die nachfolgenden Ausführungen nicht beachtet werden, entfällt unsere Gewährleistung. Gleiches gilt für Haf-
tungsansprüche an den Hersteller.
Der Gebrauch von Zubehörteilen, die nicht von Benzing empfohlen oder angeboten werden, ist nicht statthaft. Even-
tuell auftretende Schäden unterliegen nicht der Gewährleistung.
1.3
Vorschriften – Richtlinien
Bei ordnungsgemäßer Installation und bestimmungsgemäßem Betrieb entspricht das Gerät den zum Zeitpunkt seiner
Herstellung gültigen Vorschriften und CE-Richtlinien.
1.4

Sendungsannahme

Die Sendung ist sofort bei Anlieferung auf Beschädigungen und Typenrichtigkeit prüfen. Falls Schäden vorliegen umge-
hend Schadensmeldung unter Hinzuziehung des Transportunternehmens veranlassen. Bei nicht fristgerechter Rekla-
mation gehen evtl. Ansprüche verloren.
1.5

Einlagerung

Bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum sind zur Verhinderung schädlicher Einwirkungen folgende Maßnahmen
zu treffen:
Schutz durch trockene, luft- und staubdichte Verpackung (Kunststoffbeutel mit Trockenmittel und Feuchtigkeitsindika-
toren). Der Lagerort muss erschütterungsfrei, wassergeschützt und frei von übermäßigen Temperaturschwankungen
sein. Schäden, deren Ursprung in unsachgemäßem Transport, unsachgemäßer Einlagerung oder Inbetriebnahme lie-
gen, sind nachweisbar und unterliegen nicht der Gewährleistung.
1.6
Einsatzbereich – Anwendung
Die CVE... Geräte sind für die gleichzeitige und zentrale Lüftung mehrerer Bereiche/ Räume wie z.B. Küche, Eßplatz, Bad,
WC o.ä. im Einfamilienhaus oder in der Etagenwohnung geeignet. Als Zentralgerät (Montage unter Dach) übernehmen sie
die Entlüftung der Sanitärräume über mehrere Stockwerke. Auch im gewerblichen und industriellen Bereich vielseitig (z.B.
Entlüftung von Toilettenanlagen oder Absaugung von Dämpfen an Arbeitsplätzen) einsetzbar.
Die Ventilatoren sind zur Förderung normaler oder leicht staubhaltiger, wenig aggressiver und feuchter Luft, bei Tempera-
turen von -20 bis +40 °C und im Bereich ihrer Leistungskennlinie geeignet. Für den Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen sind die Geräte nicht geeignet.
Bei Betrieb unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. hohe Feuchtigkeit, längere Stillstandzeiten, starke Verschmut-
zung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische sowie technische, elektronische Einflüsse, ist eine Rückfrage und
Einsatzfreigabe erforderlich, da die Serienausführung hierfür u. U. nicht geeignet ist.
Ein bestimmungsfremder Einsatz ist nicht zulässig! Das Gerät darf nicht im Freien und in Kontakt mit Wasser
betrieben werden.
1.7
Einsatz bei Raumlüftung
Zur Erreichung der erwarteten Ventilatorleistung ist eine planmäßige Zuluftführung Voraussetzung. Bei Betrieb von
schornsteinabhängigen Feuerstellen im entlüfteten Raum müssen diesen bei allen Betriebsbedingungen ausreichend
Zuluft zugeführt werden.
1.8

Leistungsdaten

Zum Erreichen der vorgesehenen Leistung ist ein ordnungsgemäßer Einbau, sowie eine freie An- bzw. Abströmung
sicher zu stellen. Für ausreichende Motorkühlung muss sichergestellt sein, dass eine Mindest-Luftströmungsfläche von
20% des Ventilatorquerschnittes gegeben ist.
1.9
Feuerstätten
Die gleichzeitige Verwendung von Zentralentlüftungsgeräten und raumluftabhängigen Feuerstätten (Kachelofen,
Gastherme etc.), bedingt die Beachtung aller geltenden Vorschriften. In nach dem Stand der Technik dichten Wohnun-
gen ist ein Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte nur mit separater Brennluftzuführung erlaubt; nur dann sind
CVE... und Feuerstätte entkoppelt voneinander bedarfsgerecht betreibbar.
Die einschlägig geltenden Vorschriften für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte, Wohnungslüftung, Dunstabzugs-
haube (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks-Zentralinnungsverband (ZIV)) sind zu beachten!
Allgemeine baurechtliche Anforderungen
Die Zentralentlüftungsgeräte CVE... dürfen nur dann in Räumen mit anderen raumluftabhängigen Feuerstätten installiert
und betrieben werden, wenn deren Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, die
im Auslösefall auch die Lüftungsanlage abschalten (z.B. Temperaturthermostat mit elektrischer Aufschaltung auf das
Lüftungsgerät); damit wird das CVE... während der „ Brenndauer" ausgeschaltet. Dabei muss sichergestellt werden,
dass durch den Betrieb der Zentralentlüftungsanlage kein größerer Unterdruck als 4 Pa in der Wohneinheit erzeugt
wird.
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