10.
DEMONTAGE UND VERSCHROTTUNG
Während der Demontage und Verschrottung gilt es folgende Richtlinien immer zu beachten:
1. Metallteile an einer Stelle ansammeln und separieren, wobei die Teile, die sich für einen
weiteren Gebrauch nicht mehr eignen, bei einem Schrottplatz abgegeben werden sollten.
2. Kunststoffteile separat ansammeln, damit sie zur Weiterverarbeitung abgegeben werden
können.
3. Öle, die sich im Hydrauliksystem befinden sollten in einen Behälter abgelassen werden und an
speziell bestimmten Punkten zum Recycling abgegeben werden.
ACHTUNG:
Während des Ölablassens sollte größte Vorsicht eingehalten werden, damit
es zu keiner Umweltverschmutzung kommt.
4. Gummiteile separat ansammeln und an speziell bestimmten Orten zur Utilisierung abgeben.
ACHTUNG:
Die demontierten Teile der Kehrmaschine vor einem Zutritt von Kindern
und Tieren sichern.
11.
GARANTIEKARTE
Das Produkt ist getestet und für die Anwendung zugelassen – erfüllt die Technischen
Abnahmebedingungen (im Einklang mit der Technischen Produktdokumentation).
.
ACHTUNG:
Eine nicht ausgefüllte, korrigierte oder unlesbare Garantiekarte ist ungültig.
Betriebsanleitung
SCHLEPPER-KEHRMASCHINE MOP
Typ
MOP 140
MOP 160
MOP 200
Schlepper - Kehrmaschine
MOP 140; MOP 160; MOP 200;
Name der Maschine
Schlepper-Kehrmaschine
Schlepper-Kehrmaschine
Schlepper-Kehrmaschine
- 17 -
Fabrik – Nr.
Produktionsdatum
Garantiestempel
Unterschrift
Verkaufsdatum
Stempel des Verkaufenden
Unterschrift des Verkäufers