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Rieber multipolar CONNECT Betriebsanleitung Seite 24

Inhaltsverzeichnis

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8.2
Die Verfügbarkeit nach vorstehender Ziff. 8.1 berücksichtigt nicht
solche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, die außerhalb des
Einflussbereiches von Rieber liegen. Hierzu zählen insbesondere
Handlungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfe von Rieber sind, von
Rieber nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet, die
vom Kunden genutzte Hard- und sonstige Software oder technische
Infrastruktur (z.B. Internetanschluss) sowie höhere Gewalt. Derartige
Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit oder
Funktionalität haben keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der
von Rieber erbrachten Leistung.
8.3
Der Kunde kann von mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die APP
und das APP-
-Cockpit zugreifen. Die Arbeitsplätze müssen
CONNECT
jeweils die in der Leistungsbeschreibung angegebenen technischen Min-
destvoraussetzungen erfüllen. Der Kunde trägt Sorge für die ent-
sprechende technische Anbindung der Arbeitsplätze.
9.
Entgelt, Änderung des Entgelts
9.1
Der Kunde hat für die von Rieber nach Ziff. 6 erbrachten Leistungen
dieser APP-Anwendung ein Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgelts ist
dem individuellen Angebot zu entnehmen.
9.2
Sämtliche Entgeltangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der
jeweils anwendbaren gültigen Umsatzsteuer.
9.3
Rieber ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrunde liegenden Entgelte
nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. Rieber wird den
Kunden über Änderungen der Entgelte spätestens sechs Wochen vor
Inkrafttreten der Änderung in Textform unterrichten. Sollte die
Erhöhung
mehr
als
5 %
außerordentliches Kündigungsrecht zu.
9.4
Darüber hinaus fallen für den Kunden als weitere laufende Kosten die
Kosten für den Internetanschluss sowie die Internetnutzung zwischen
ihm und seinem jeweiligen Anbieter an.
10.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen
10.1 Rieber rechnet die anfallenden Entgelte monatlich zum Monatsende ab
und stellt diese dem Kunden in Rechnung. Die Rechnung wird dem
Kunden als PDF per Email an die von ihm im Bestellformular
angegebene Emailadresse versendet. Andere Abrechnungsperioden sind
individuell zu vereinbaren (z.B. jährliche Vorauszahlung).
10.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen (ohne Abzug)
zahlbar innerhalb 30 Tage nach Rechnungseingang. Erfolgt die Zahlung
im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens, wird Rieber die SEPA-
Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens 5 Kalendertage vor
Fälligkeit der anstehenden Lastschrift an die vom Kunden auf dem
Bestellformular oder Auftragsbestätigung angegebene Email-Adresse
des Kunden versenden.
10.3 Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Als Tag der Zahlung gilt
das Datum des Zahlungseingangs bei Rieber.
10.4 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur
hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
11.
Vertragslaufzeit
11.1 Der Servicevertrag hat eine Festlaufzeit gemäß dem individuellen
Angebot, gerechnet vom Zeitpunkt der Annahme des Auftrags durch
Rieber.
11.2 Die ersten 30 Tage der Festlaufzeit gelten als sogenannte „Testphase"
(nachstehend „Testphase"). Innerhalb dieser Testphase kann der Kunde
den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Bis zur wirksamen Kündigung angefallene
Entgelte werden taggenau abgerechnet und entsprechend Ziff. 10 in
Rechnung gestellt. Bezüglich Wahrung der Frist gilt der Zugang der
Kündigung bei Rieber.
11.3 Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Servicevertrag jeweils
um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ablauf der Verlängerungszeit gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Jede Kündigung bedarf der Textform (Brief, Telefax, Email).
12.
°CHECK Service-Hotline
12.1 Zur Unterstützung bei technischen Fragen rund um das APP-System
stellt Rieber dem Kunden eine Service-Hotline zur Verfügung:
Telefon: 07121 / 518-544; Email: check-support@rieber.de; die telefoni-
sche Annahme, Bearbeitung der Anfragen und Störungsmeldungen
erfolgt gemäß der bei der Bestellung gewählten Grundkomponente.
12.2 Die Hotline dient lediglich der Unterstützung des Kunden in allen mit
der Inanspruchnahme der Leistungen von Rieber zusammenhängenden
Angelegenheiten, auf die der Kunde durch Einrichtung und Benutzung
der ihm von Rieber überlassenen Anwendungssoftware und des
etwaigen Zubehörs des APP-Systems (nicht der Geräte sondern lediglich
der Software) selbst einwirken kann. Sofern Rieber darüber hinaus im
Einzelfall technische Unterstützung und Dienstleistungen erbringt, kann
dies dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
betragen,
steht
dem
Kunden
12.3 Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs bearbeitet und beantwortet. Wenn eine Anfrage zeitlich
außerhalb der gewählten Grundkomponente eingeht, gilt der nächste
Zeitpunkt innerhalb der Grundkomponente als Eingangszeit.
13.
Rechte des Datenbankherstellers
Soweit der Kunde Datenbankhersteller i.S.d. § 87a UrhG ist, räumt der
Kunde Rieber das Recht ein, die von Rieber für den Kunden zu
speichernden Daten zu Zwecken der Datensicherung vervielfältigen zu
dürfen. Rieber ist auch berechtigt, die Daten zu Zwecken der
Datensicherung in einem anderen Rechenzentrum von Rieber innerhalb
Deutschlands vorzuhalten.
14.
Mängelhaftung
14.1 Rieber übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der
in der APP-Anwendungssoftware hinterlegten Temperaturen, Zeiten,
Gerichten, Schließfächer, Geräte o.Ä..
14.2 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben über das APP-
System in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind
keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität des APP-Systems
richtet sich ausschließlich nach den hierzu getroffenen Vereinbarungen.
14.3 Sind die von Rieber erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist, haftet
Rieber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und
Rechtsmängel. Für Mängel der APP-Anwendungssoftware, die bereits
bei Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Rieber nur,
wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.
ein
14.4 Etwaige Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, es sei denn, der
Mangel wurde arglistig verschwiegen. Mängel sind Rieber innerhalb
von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich
mitzuteilen. Eine verspätete Mängelanzeige hindert die Durchsetzung
der Mängelhaftungsansprüche. Der Kunde wird Rieber bei der
Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und soweit hierzu
erforderlich Einsicht in Daten und Unterlagen gewähren, aus denen sich
die näheren Umstände des Auftreten des Mangels ergeben.
15.
Haftungsmaßstab
15.1 Rieber haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
a) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit,
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Rieber
selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d) bei Mängeln, die Rieber arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit Rieber garantiert habt.
Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet Rieber nicht.
Zwingende gesetzliche Haftungsregeln, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
15.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag
prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
15.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertrags-
schluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.
Sonstiges
16.1 Rieber ist berechtigt, die eingesetzte Hard- und Software an den
jeweiligen Stand der Technik anzupassen sowie darüber hinaus die
Leistungen und Bedingungen des Servicevertrages zum Zweck des
Ausbaus- und der Weiterentwicklung des APP-Systems zu ändern,
soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden erfolgt
und für den Kunden zumutbar ist.
16.2 Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen Rieber ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Rieber zulässig. Gleiches
gilt für gesetzliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Vertragsverhältnis.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieses APP-System ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder eine nicht vorhergesehene Lücke
aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
gelten die gesetzlichen Regelungen.
16.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem
Servicevertrag ist Reutlingen, Deutschland.
Stand Dezember 2019
Rieber GmbH & Co. KG
Hoffmannstraße 44
72770 Reutlingen, Deutschland
Sitz Reutlingen, Amtsgericht Stuttgart HRA 350581
persönlich haftende Gesellschafterin Rieber Management GmbH
Sitz Reutlingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 354465
Geschäftsführer: Ulrich Fuchs, Max Maier
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