Montageanleitung Rutsche „arvus"
Artikel-Nr. 51 3511 401
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Betonfundament
Legende
stoßdämpfender Boden
shock-absorbing floor
Beton
concrete
gewachsenes Erdreich
natural ground
Skizze 2: Fundamentplan
© stilum GmbH, Gewerbegebiet Larsheck, D-56271 Kleinmaischeid • Tel. +49 (0) 2689 92790-0 • Alle Rechte und Produktmodifikationen vorbehalten
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Spielebene
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1. Festlegen des Spielgeräte-Standorts unter Berücksichtigung des erforderli-
chen Mindestraumes (s. Skizze 4).
Hinweis: Die Rutschflächen wegen Überhitzungsgefahr nicht nach Süden
ausrichten!
2. Die Aufprallfläche eines Gerätes mit erzwungener Bewegung darf sich nicht
mit Aufprallflächen anderer Geräte überschneiden.
Nach DIN EN 1176-1, 4.2.8.5.2 müssen bei Geräten, die eine erzwungene
Bewegung verursachen, stoßdämpfende Böden über den gesamten Aufprall-
bereich vorgesehen werden.
3. Bodenaushub für drei Fundamente nach Skizze 2 vornehmen.
Nach Aushub Fundamentsohlen verdichten.
Hinweis: Die Rutsche wird auf Spielebenen-Niveau eingebaut.
Auf Markierung „Spielebene" am Spielgerät achten!
4. Betonfundamente gem. der angegebenen Maße s. Skizze 2 mit mittig einge-
brachter, horizontaler Bewehrung erstellen.
Bewehrungsplan: Beton-Fundament mit Bewehrung
Hauptfundament: BSt 500S
Bügel Ø 8 mm längs und quer
Betonüberdeckung h´= 3 cm
Betongüte C 20/25
Name
Datum
Gez.
Schramm
21.06.18
Gepr.
5. Nach der Abbindezeit von 10 - 14 Tagen – je nach Witterung und Fundament-
größe – vorhandene Zwischenräume zwischen Fundament und Fundament-
loch mit Erdaushub auffüllen und verdichten.
B
stoßdämpfender Boden
18.05.20 SI
Gewerbegebiet Larsheck
A
Fundamente weiter
09.01.19
SI
56271 Kleinmaischeid
Rev
Änderung
Datum
Name
Deutschland
Maßstab
1:25
Benennung
Fundamentplan
Projekt
arvus
Zeichnungsnummer
Blatt
0601-00-00
1
OHNE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DER CONRADI+KAISER GMBH DARF DIESE
TECHNISCHE UNTERLAGE WEDER VERVIELFÄLTIGT, NOCH DRITTEN MITGETEILT ODER
A3
ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN, NOCH IN SONSTIGER WEISE MISSBRÄEUCHLICH VER-
WENDET WERDEN. ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN URHEBERRECHTLICH VERFOLGT.
Stand: 03.06.2020 S. 2