Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Bestimmungsgemäßer Gebrauch - CONIUGO VORTIX LTE Handbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

VORTIX LTE Data Telegram Bridge
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist für den Einsatz in Deutschland gefertigt. Es darf außerhalb von Deutsch-
land, Österreich und der Schweiz nur mit einer Bedienungsanleitung in Landesspra-
che in Verkehr gebracht werden. Diese Anleitung muss vom Hersteller autorisiert sein.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass der Endabnehmer dieses Gerätes in der
Lage
ist,
das
Hinweis zum Einbau von ConiuGo- Geräten in Fahrzeuge
Um Störungen der Fahrzeugelektronik zu vermeiden, ist ein ConiuGo Gerät
in Fahrzeugen grundsätzlich von einem fachlich ausgebildeten KFZ-Elektri-
ker zu installieren und ggf. im Fahrzeugrechner anzumelden. In aller Regel
ist dies absolut problemlos möglich.
Werden ConiuGo Geräte in Fahrzeuge eingebaut, dürfen sie nur im ruhen-
den Fahrzeug betrieben werden (z.B. Diebstahlschutz). Die Geräte haben
keine E1-Zulassung. Rückwirkungen auf die Fahrzeugelektronik können da-
her nicht restlos ausgeschlossen werden.
Hinweis zur möglichen Störung der Fahrzeugelektronik
Um Störungen der Fahrzeugelektronik zu vermeiden, ist ein ConiuGo Gerät
in Fahrzeugen grundsätzlich von einem fachlich ausgebildeten KFZ-Elektri-
ker zu installieren und ggf. im Fahrzeugrechner anzumelden. In aller Regel
ist dies absolut problemlos möglich.
Fahrzeuge modernster Bauart verfügen über ein elektronisches Batteriema-
nagement, das eine Störung anzeigt und ggf. das Fahrzeug stilllegt, wenn
ein „unbekannter Verbraucher" erkannt wird. Ein solcher „unbekannter Ver-
braucher" kann ein GSM-Modem oder GSM-Meldegerät sein, das mit sei-
nem Stromverbrauch nicht im Batteriemanagement angemeldet ist. Der Be-
treiber, bzw. die von ihm beauftragte Fachkraft hat sicherzustellen, dass die
Fahrzeugelektronik das ConiuGo Gerät ordnungsgemäß erkennt und zum
Betrieb im Fahrzeug zulässt.
Die ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation haftet nicht für Störungen
der Fahrzeugelektronik oder die Folgekosten, wie zum Beispiel die Kosten
zum Freischalten eines Fahrzeug- Bordcomputers, der in den Störungsbe-
trieb gewechselt hat. Der Betreiber bzw. seine Fachwerksatt haben selbst
ConiuGo Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Berliner Straße 4a
16540 Hohen Neuendorf
Handbuch
sprachlich
Fon: +49 (0)3303 - 409 639
Fax: +49 (0)3303 - 409 691
und
inhaltlich
zu
web: www.coniugo.de
e-mail: hit@coniugo.com
verstehen.
Seite 4

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis