Garantiebestimmungen
Die Garantiezeit Ihres TRINITY Elektrofahrzeugs beträgt zwei Jahre auf das
gesamte Fahrzeug. Ausgenommen sind Glas-, Verschleiß- und Plastikteile.
Die Garantiezeit der herausnehmbaren Li-Akkus beträgt 2 Jahre oder
20.000km, je nachdem was zuerst eintritt. Die Garantiezeit der fest verbau-
ten Li-Akkus beträgt 3 Jahre oder 30.000km, je nachdem was zuerst eintritt.
Während die offene Bauweise einerseits die attraktive Technologie sichtbar
macht, hat sie andererseits den Nachteil, dass das Elektrofahrzeug recht un-
geschützt ist. Obwohl nur hochwertige Materialien verwendet werden, sind
einige Bauteile nicht korrosionssicher. Während bei Automobilen beispiels-
weise ein korrodierter Auspuff unbeachtet bleibt, fallen schon kleine Rost-
ansätze an Schwinge oder Batteriekasten unangenehm auf. Regelmäßige,
richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche, sondern
Ihr Elektrofahrzeug wird auch besser aussehen, länger leben und optimale
Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen ausschließlich bei
einem autorisierten TRINITY-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft
eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch verloren geht. Als
Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe durch TRINITY erteilt wurde,
den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden
und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahr-
zeug verursacht wurden, kann keine Garantie gewährt werden. Schäden, ins-
besondere Akkuschäden, die durch falsche Handhabung, Lagerung oder man-
gelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie abgedeckt.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen" von
Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig. Sie gefährden Ihre eigene Si-
cherheit. Außerdem wird die Betriebssicherheit sowie die Lebensdauer Ihres
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Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG Überein-
stimmungsbescheinigung (COC) sowie die Gewährleistung.
Die zweijährige Garantie von TRINITY auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine
Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens aufgrund eines Defekts sind
eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepart-
ner vom Kunden selbst zu tragen. Eine Garantieverlängerung kann separat
bei TRINITY erworben werden.
Das Serviceheft erhalten Sie bei Auslieferung direkt mit Ihrem neuen Fahr-
zeug. Sollten die Unterlagen nicht vorhanden oder verloren gegangen sein,
kontaktieren Sie bitte unseren Kundensupport: info@trinity-ev.de
Wenn Sie die vielen Tipps in dieser Bedienungsanleitung nutzen, garantie-
ren wir den bestmöglichen Werterhalt Ihres Elektrofahrzeugs auch weit über
die Garantiezeit hinaus. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an
einen TRINITY Händler Ihres Vertrauens oder unseren Kundensupport.
Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen das TRINITY-Team!