2.2
Verantwortung
2.2.1
Verantwortlichkeiten des Herstellers
Die in dieser Betriebsanleitung gegebenen Hinweise zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit
des Produktes, zur Vermeidung potentieller Gefahren für Mensch und Maschine bei Transport,
Aufstellung und Montage, Inbetriebnahme, Betrieb als auch Wartungsmaßnahmen beziehen sich
ausschließlich auf das Produkt.
Die Verantwortlichkeit des Herstellers zur Ausführung des Produktes ist gemäß EN 378–2
(Konstruktion, Herstellung und Prüfung) dokumentiert.
Alle verwendeten Materialien sind so ausgelegt, dass sie den vorhersehbaren mechanischen,
thermischen und chemischen Beanspruchungen widerstehen und beständig gegen das
Arbeitsmedium sind.
Die arbeitsmediumführenden Teile des Produktes sind so ausgelegt, dass sie unter Berücksichtigung
der vorhersehbaren mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen dicht bleiben
und den maximal zulässigen Betriebsdruck widerstehen.
Sämtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich der Anlage, in die das Produkt eingebunden wird, obliegt
ausschließlich den jeweils an den einzelnen Arbeitsschritten Beteiligten.
2.2.2
Verantwortlichkeiten des Errichters der Anlage
Die Verantwortlichkeit des Errichters der Anlage ist durch die Ausführung der Anlage gemäß EN
378–2 (Konstruktion, Herstellung und Prüfung) dokumentiert.
2.2.3
Verantwortlichkeiten des Betreibers der Anlage
Die Verantwortlichkeit des Betreibers der Anlage ist durch den Betrieb, die Instandhaltung und –
setzung als auch die Rückgewinnung des Gesamtsystems gemäß EN 378–4 dokumentiert.
10
Allgemeines