Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Dichtheitskontrolle
1. Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 Tonnen
CO
-Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, müssen
2
Dichtheitskontrollen dieser Einrichtungen sicherstellen.
2. Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 Tonnen CO
mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO
Bild der CO
-Äquivalenz
2
1. Füllung in kg und Tonnen des CO
Füllung in kg und Tonnen des CO
Füllung von 7 bis 75 kg = 5 bis 50 Tonnen
Die Kühlflüssigkeit R32 nicht in die Atmosphäre gelangen lassen. Es ist ein Fluorid-Treibhausgas,
das in den Geltungsbereich des Kyoto-Abkommens fällt und ein Treibhauspotenzial (GWP)
= 675 - aufweist (siehe EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, Verordnung (EU) Nr.
517/2014).
Hinsichtlich Gas R32 entsprechen 7,40 kg 5 Tonnen CO
Kontrolle einmal im Jahr durchzuführen.
Schulung und Zertifizierung
1. Der Betreiber der betreffenden Geräte hat für die erforderliche Zertifizierung des betreffenden
Personals einschließlich der ordnungsgemäßen Kenntnis der geltenden Vorschriften und Normen
sowie für die erforderlichen Qualifikationen zur Vermeidung von Emissionen und Rückgewinnung
fluorierter Treibhausgase und zur sicheren Handhabung von Geräten der betreffenden Art und
Größe zu sorgen.
Aufzeichnungen
1. Betreiber von Geräten, für die eine Dichtheitskontrolle erforderlich ist, müssen Aufzeichnungen
über jedem dieser Geräte erstellen und führen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:
a)
Menge und Art der installierten fluorierten Treibhausgase;
b)
Menge der fluorierten Treibhausgase, die während der Installation, Wartung oder Service
oder aufgrund von Leckagen nachgefüllt werden;
c)
ob die Mengen der installierten fluorierten Treibhausgase recycelt oder zurückgewonnen
wurden,
Rückgewinnungsanlage und gegebenenfalls der Zertifikatsnummer;
d)
Menge und Art der zurückgewonnenen fluorierten Treibhausgase;
e)
Identifizierungsdaten des Unternehmens, das das jeweiligen Gerät installiert, gewartet,
instandgehalten und gegebenenfalls repariert oder außer Betrieb genommen hat,
gegebenenfalls einschließlich der Zertifikatnummer;
f)
Termine und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen;
g)
wenn das Gerät außer Betrieb genommen wurde, die Maßnahmen zur Rückgewinnung und
Entsorgung von fluorierten Treibhausgasen.
2. Der Betreiber muss die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang führen, und Unternehmen,
welche die Tätigkeiten für den Betreiber ausführen, müssen Kopien der Aufzeichnungen
mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
2
/ Pool-Wärmepumpe Inverboost C
2
-Äquivalents.
2
-Äquivalents
2
einschließlich
des
Namens
-Äquivalent enthalten: mindestens alle 12 Monate.
Kontrollhäufigkeit
Jährlich
-Äquivalent, also der Verpflichtung, die
2
und
der
Adresse
-Äquivalent oder
2
der
Recycling-
oder