2 Gewährleistung
Auf die Hinweise im Kapitel 3 („Sicherheit") wird ausdrücklich hingewiesen!
Saug- und Rückluftschläuche sind durch den Betrieb der Anlage einem gewissen Abrieb
unterworfen. Abhängig von der geförderten Pelletmenge, können diese Schläuche undicht
werden und müssen ausgetauscht werden. Die Schläuche sind aus diesem Grunde
Verschleißmaterial und fallen nicht unter die Gewährleistung.
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