Garantieansprüche
Garantieausnahmen
LongCo: Benutzerhandbuch V08 / 03. Mai 2019
Ansprüche, die durch diese Garantie gedeckt sind, müssen von einem autorisierten Vertragspartner
bearbeitet werden.
Defekte Teile müssen vorgelegt werden.
Ihren nächstgelegenen Vertragspartner finden Sie im Internet.
Folgende Fälle sind nicht durch die Garantie gedeckt:
Abnutzungen und Beschädigungen durch:
•
Äußere mechanische, thermische oder chemische Einflüsse
•
Unfälle, Missbrauch, Sabotage, Fahrlässigkeit oder Naturkatastrophen
•
Unsachgemäßer Zusammenbau
•
Nichtbeachten der Richtlinien über die Behandlung, Anwendung oder Wartung des
LongCo gemäss Betriebsanleitung
•
Unsachgemäße Wartungs- oder Reparaturarbeiten
•
Veränderungen jeglicher Art am originalen LongCo
•
Gesetzeswidrige Verwendung des Gerätes
•
Gebrauch von Teilen des LongCo für fremde Verwendungszwecke
•
Verwendung für Rennen oder Wettkämpfe
Ausgenommen von der Garantie sind ferner alle Farbschäden und Kratzer, alle Verschleißteile,
insbesondere Reifen, Bremsbeläge, Handgriffe und Schutzverkleidungen sowie Abnutzung durch
normalen Gebrauch des LongCo.
Die Haftung des Herstellers und der autorisierten Händler und Geschäfte ist beschränkt auf die
Reparatur und den Ersatz von defekten Teilen. Sie beinhaltet keine direkte oder indirekte Haftung für
irgendwelche vermeintliche Beschädigungen und deren Folgen. Der Hersteller und die autorisierten
Händler und Geschäfte leisten keine Wegentschädigung für Personen oder den Hin-und
Rücktransport des Produktes vom Käufer zum autorisierten Vertragspartner.
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