Herunterladen Diese Seite drucken

Werbung

BEDIENUNGSANLEITUNG
MODEL: 330100IEK
1

Werbung

loading

Inhaltszusammenfassung für Aigostar 330100IEK

  • Seite 1 BEDIENUNGSANLEITUNG MODEL: 330100IEK...
  • Seite 2 WICHTIGE SICHERHEITSMASSNAHMEN  1. Achtung: Um eine Ü berhitzung zu vermeiden, darf die Heizung nicht abgedeckt werden.  Lesen Betrieb Heizlüfters sorgfältig Bedienungsanleitung durch.  Bewahren Sie Bedienungsanleitung, den Garantieschein, Kaufbeleg und, wenn es mö glich ist , den Karton mit der Innenverpackung auf.
  • Seite 3: Part Figure

    menschliche Gesundheit nicht durch unkontrollierte Entsorgung, Recycling es um die nachhaltige Wiederverwertung von stofflichen Ressourcen zu fördern. Zur Rückgabe Ihres Altgerä tes nutzen, verwenden Sie bitte die Rückgabe- und Sammelsysteme oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Sie kö nnen dieses Produkt fü...
  • Seite 4 BETRIEBSANLEITUNG Prüfen Sie vor dem Einschalten des Heizlüfters 1. Überprüfen Sie, ob das Stromkabel nicht beschädigt ist. 2. Schließen Sie den Heizlüfter an eine 220 V Steckdose an. 3. Stellen Sie den Heizlüfter auf eine ebene Fläche. Unebenheiten können zum Umfallen des Heizlüfters führen, was das sofortigen Ausschalten des Heizlüfters zur Folge hat.
  • Seite 5: Reinigung Und Instandhaltung

    Sicherheitssteuerung Ihre Heizung mit einer Sicherheitsvorrichtung "Double Protector" ausgestattet, dass (1) schaltet sich Wenn die Temperatur im Heizlüfter zu hoch ansteigen sollte die Heizung durch die eingebaute Wärmeabschaltung im Fall einer Ü berhitzung oder Fehlfunktion ab, und die Temperatur wird auf ein normales Niveau reduziert. (2) schaltet sich das Heizgerät durch thermische Sicherung im Falle einer Ü...
  • Seite 6: Fehlerbehebung

    erste Mal anschalten. Seien Sie nicht beunruhigt. Dies zeigt an, daß ein Tropfen Öl auf der Heizspule während des Herstellungsprozesses fiel. Es wird schnell verdunsten, und sollte nicht wieder auftreten. Fehlerbehebung Wenn das Produkt nicht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, erste Prüfung gemäß...