4.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
4.1
SORGFALTSPFLICHT DES BETREIBERS
Die Trennschleifmaschine TSM 16 wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungs-
analyse, sowie der einzuhaltenden harmonisierten Normen und weiterer technischer
Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und
gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der TSM 16, diese Maßnahmen zu
planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass:
•
die TSM 16 nur bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. Kapitel
Produktbeschreibung)
•
die TSM 16 nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird
und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktions-
tüchtigkeit überprüft werden
•
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienpersonal zur
Verfügung stehen und benutzt werden
•
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der TSM 16 zur Verfügung steht
•
die Trennschleifmaschine TSM 16 nur von Personal bedient wird, das die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise
kennt
•
alle an der TSM 16 angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben
4.2
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSMASSNAHMEN
Die TSM 16 darf nur mit
funktionstüchtigem
Schleifscheibenschutz
betrieben werden!
Vor dem Schleifscheiben-
oder Standortwechsel ist
der Netzstecker zu
ziehen!
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