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Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Lieferdatum und bezieht sich auf Einschicht-
betrieb unter der Voraussetzung eines bestimmungsgemäßen Einsatzes der Maschine.
Die Garantieleistung umfasst den Ersatz von defekten Teilen und Baugruppen
einschließlich der erforderlichen Arbeitszeit. Ersatz kann auch instandgesetzte,
gebrauchte Teile und Baugruppen enthalten.
Ausgeschlossen von jeder Garantieleistung sind:
betriebsbedingte Verschleißteile
Transportschäden
unsachgemäßer Einsatz der Maschine
Beschädigung durch Gewalteinwirkung
Schäden und Folgeschäden die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht des
Betreibers entstanden sind.
Bei Garantieansprüchen bitten wir Sie, uns die Seriennummer der Maschine 
mitzuteilen!
Maschinenrücksendungen benötigen unser vorhergehendes Einverständnis.
Wir behalten uns vor, die Transportkosten für nicht autorisierte Rücksendungen zu
berechnen.
Auf Garantie ersetzte oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
13.
GEWÄHRLEISTUNG
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