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Schutzmaßnahmen Gegen Korrosion; Gewährleistung Und Wartung - OWA Delfin Betriebsanleitung

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14. Schutzmaßnahmen
gegen Korrosion
In allen Fällen, bei denen nullgrädiges Was-
ser durch Rohrleitungen fließt, sollten
Kunststoffrohre bzw. andere korrosionsbe-
ständige Rohre verlegt werden.
Bei einer Teilenthärtung (ca. 8 °dH) kann
man verzinkte und kupferne Rohrleitungen
verwenden, es ist jedoch empfehlenswert,
in die Mischwasserleitung nach dem Enthär-
ter eine Dosiereinrichtung für Minerallösung
einzuschalten.
Die Minerallösungen müssen jene Wirkstoff-
komponenten enthalten, die die restlichen
Karbonathärtebestandteile stabilisieren und
die Voraussetzungen zum Aufbau einer
homogenen Schutzschicht im nachfolgen-
den Rohrsystem schaffen. Sie müssen in
der vorgeschriebenen Art, Qualität und
Menge für den Einsatz im Trinkwasser
zugelassen sein.
Schutzmaßnahmen gegen Korrosion
Delfin / Dauphin
15. Gewährleistung und
Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsan-
spruch zu erhalten, ist es nach DIN 1988,
Teil 8, erforderlich, dass „...eine Inspektion
durch den Betreiber mindestens alle 2
Monate zu erfolgen hat. In Abhängigkeit von
dem verbrauchten Wasservolumen ist der
entsprechende Salzverbrauch regelmäßig
zu überwachen. Gegebenenfalls Nachfüllen
von Regeneriersalz (nur Qualität nach DIN
19604 verwenden). Beim Nachfüllen von
Salz ist hygienische Sorgfalt zu wahren. So
sollen z. B. die Salzpackungen vor der Ver-
wendung gereinigt werden, damit keine Ver-
unreinigungen in den Salzlösebehälter
gelangen können. Das Regeneriersalz ist
unmittelbar aus der aufgebrochenen Verpa-
ckung in den Salzlösebehälter zu schütten.
Es ist darauf zu achten, dass der Salzlöse-
behälter nicht überfüllt wird und dass er
nach Abschluss der Arbeiten wieder sorgfäl-
tig verschlossen wird. Anbruchpackungen
sind zu vermeiden. Das Salz darf nur in sau-
beren und trockenen Räumen lagern..."
Mindestens „...jährlich, in Gemeinschafts-
anlagen halbjährlich..." muss eine Wartung
durch das Fachhandwerk oder den Herstel-
ler erfolgen.
Um den Verfahrenserfolg auch nach der
Inbetriebnahme auf viele Jahre zu errei-
chen, ist eine regelmäßige Wartung der
Anlage unerlässlich. Im Haustechnikbereich
ist dies durch die DIN 1988, Teil 8 geregelt.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine
gute
Betriebsfunktion
Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit
Verbrauchsmaterial bzw. Verschleißmateri-
al usw. durch das Fachhandwerk oder den
Werkskundendienst erfolgen.
auch
über
die
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