Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Gerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll. Entsorgen Sie das Gerät ausschließ-
lich über einen kommunalen oder zugelassenen Entsorgungsbetrieb.Beachten Sie hierbei die aktuell
geltenden Vorschriften.Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach
einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen Sie die
Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.