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Garantie - Sagem TD 65 Bedienungsanleitung

Digitaler terrestrischer tv-empfänger
Inhaltsverzeichnis

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7. BEDIENUNG IHRER SET TOP BOX

7-16 GARANTIE

Um Ihre Garantie – Ansprüche geltend zu machen, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler
oder setzen Sie sich mit der SAGEM Hotline in Verbindung. Hotline Deutschland:
Sollte ein Fehler auftreten, ist eine Kopie des Kaufbelegs erforderlich.
A) Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetzliche Sachmängelgewährleistung, die in Deutschland und Österreich, jedoch nicht
in der Schweiz, 24 Monate gültig ge-schlossen ist. Deren genauer Inhalt und Umfang ist in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt. Zusätzlich zur gesetzli-
chen Sachmängelgewährleistungsfrist übernimmt SAGEM bis zu maximal 2 Jahren ab Kaufdatum die Garantie (Ersatzteile und
Reparatur) für ein Gerät, das frei von Fabrikationsfehlern ist. Während dieses Garantiezeitraums wird das fehlerhafte Gerät kos-
tenlos repariert. Der Kunde hat das fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der Firma SAGEM
(die Telefonnummer steht auf dem Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die Reparatur erfolgt auf keinen Fall in
den Räumlichkeiten des Kunden, es sei denn, dass mit diesem ein spezieller Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Neben der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist ist SAGEM bis zu maximal 2 Jahren ab Kaufdatum ausschließ-
lich verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzli-
chen Sachmängelgewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche
aus sonstigem Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren Schaden.
B) Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Überspannung, Brand, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von SAGEM nicht schriftlich
genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene Wartung, (gemäß Bedienungsanleitung),Überprüfung oder Pflege der
Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur-
oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von
einer von SAGEM nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an SAGEM zurückgesendeten Geräte zurückzu-
führen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM geänderten oder hinzugefügten Gerätes oder
Nachbesserungen einer ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM geänderten oder hinzugefügten Software,•
Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzergeräten ver-
wendet wird, um den Zugriff auf die von der Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der Zugangsnetze,
der Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners,
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes, Übertragungspro-
bleme (unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sender, Interferenzen,
Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefonleitungen...),
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw.Fehler des Übertragungsnetzes,
- Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrieben)
sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass
die Kosten für die Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C) In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf der Garantiefrist erhält der Kunde vom jeweils autorisierten Servicecenter
eine Mitteilung über die jeweiligen Reparaturpauschalen. Nach Bestätigung wird die Reparatur durchgeführt und der Kunde erhält
das Gerät mit Berechnung inklusive der Versandkosten vom Service Center zurück.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen wurde
und ist auf sämtliche in Deutschland, Österreich oder der
Schweiz verkauften Geräte anzuwenden. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift
des nationalen Rechts verstossen, ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
hiervon unberührt.
ACHTUNG
Tel. : 0 18 05 / 30 40 35
25

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