ETS 64-R
5.1.3
Kontrollen
Die Kontrollen müssen periodisch erfolgen, mindestens alle 2 Monate (Kontrolle der verschiede-
nen Elemente, soweit diese vorhanden sind):
• Verursacht der Türflügel beim Bewegen von Hand ungewohnte Schleif- oder Kratzgeräusche?
• Funktion, Zugänglichkeit und Kennzeichnung des Not-Stopp-Tasters (Option) prüfen.
• Korrekte Befestigung der Antriebsverschalung überprüfen.
Achtung:
Benachrichtigen Sie unverzüglich Ihren Kundendienst, wenn Sie eine Beschädigung
oder Störung feststellen, welche Sie nicht selbst beheben können.
5.2
Wartung/Prüfung durch den Kundendienst
Warnung:
Um die Sicherheit von Personen jederzeit zu gewährleisten, muss die Anlage vor der
ersten Inbetriebnahme und während des Betriebes mindestens einmal jährlich von
einem Sachkundigen gewartet und auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die
korrekte Wartung/Prüfung muss mit Datum und Unterschrift im Prüfbuch bestätigt
werden.
Brandschutzanlagen müssen zudem jährlich von einer autorisierten Fachkraft geprüft
werden. Die korrekte Prüfung muss mit Datum und Unterschrift im Wartungskontroll-
heft für Feststellanlagen bestätigt werden.
Hinweis:
Wir empfehlen, mit dem Hersteller bzw. dessen autorisierten Vertriebspartner, einen
Wartungsvertrag abzuschliessen.
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Betreiberhandbuch