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1.103200 World AdApter pro Univerzální cestovní AdAptor World AdApter pro Univerzálny cestovný AdAptér World AdApter pro UniWersAlny AdApter podróżny World AdApter pro World AdApter pro Univerzális úti AdApter UniverzAlni potovAlni AdApter World AdApter pro UniversAlreiseAdApter World AdApter pro Універсальний дорожний адаптор World AdApter pro...
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Universalreiseadapter World Adapter Pro 1) Reiter in der Aus- gangsposition 2) Auslösetaste 3) Arbeitsposition der Ga- bel für die einzelnen Länder USA, 4) Geerdete Steckbuchse Japan Australien, für das Reisen aus: Europa China in: die ganze Welt (mehr als Italien, Schweiz 150 Länder) Kompatibilität des Reiseadapters (zu Steckbuchsen)
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World Adapter Pro ist für die meisten zwei-, dreipoligen und geerde- ten Buchsen mit der Schutzklasse I und II geeignet; er ermöglicht einen sicheren Anschluss von übertragbaren elektrischen Geräten irgendwo auf der Welt (Haartrockner, Bügeleisen, Kochkanne, Notebook, usw.). Außer geerdeten Verbrauchern kann er zum Anschluss einer Reihe der Geräte mit flacher Gabel problemlos genutzt werden, z.B.
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Einstellung für die Schweiz und Italien Schweiz Italien Die der schweizerischen oder italienischen Steckbuchse entspre- chende Gabel so schieben, dass sie in der Arbeitsstellung einrastet (wie oben beschrieben) (1). Übergang von der italienischen auf die schweizerische Gabel (alle drei Stifte müssen in einer Reihe geradlinig geordnet werden): Den mittlere Stift mit milder Kraft nach links drücken, bis ein deutliches Einrasten „Klick“...
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ist. Drücken Sie dann auf den Stiftoberteil in Richtung nach rechts (3). Der Adapter ist nur dann einsatzbereit, wenn alle drei Stifte die senkrechte Position einnehmen. Beim Übergang zur Italienischen Gabel ist in der umgekehrten Reihenfolge (4) vorzugehen. Hinweis - Benutzen Sie den Adapter nicht, sofern sein Gehäuse beschädigt wurde. - Setzen Sie den Adapter der Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitswirkung nicht aus.
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- Dieser Adapter ist für die Verwendung von Personen (einschließlich Kin- der) nicht bestimmt, die durch ihr physisches, sinnliches oder mentales Unvermögen oder Mangel an Kenntnis oder Erfahrung an der sicheren Verwendung des Verbrauchers gehindert sind, sofern sie nicht beauf- sichtigt werden oder hinsichtlich der Verwendung des Verbrauchers von einer für ihre Sicherheit zuständigen Person nicht eingewiesen wurden.