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Grundlegende Hinweise; Sicherheitsmaßnahmen Für Montage, Inbetriebnahme Und Wartung; Sachkundige; Laie - KGG Brandschutzsysteme VISION 1 Betriebs- Und Bedienungsanleitung

Feststellanlagen-zentraleinheit
Inhaltsverzeichnis

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5 Grundlegende Hinweise

5
Grundlegende Hinweise
5.1
Sicherheitsmaßnahmen
Wartung
Setzen Sie niemals Sicherheitseinrichtungen außer Kraft oder überbrücken Sie solche. Sperren Sie
den Arbeitsbereich vor Beginn der Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten ab, um
gegen unbeabsichtigtes Betreten und Befahren zu sichern! (Für zeitlich begrenzte Hindernisse und
Gefahrenstellen wird in der BG-Vorschrift BGV A 8 § 12 „Hindernisse und Gefahrenstellen" die
Kennzeichnung vorgeschrieben.)
Unsachgemäßer bzw. nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch des Gerätes kann den Benutzer
lebensgefährliche Verletzungen zufügen und das Gerät bzw. andere Sachwerte beschädigen.
5.2

Sachkundige

Als Sachkundige werden Personen bezeichnet,
− die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten
Fenster, Türen und Tore haben,
− die mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik vertraut sind,
so dass sie den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Anlage beurteilen können.
Von Sachkundigen muss verlangt werden, dass sie vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus, objektiv ihre
Begutachtung abgeben, unbeeinflusst von betrieblichen oder wirtschaftlichen Umständen.
5.3

Laie

Eine Bedienung der Steuerung darf nur nach einer Einweisung erfolgen. Als Laie gilt, wer kein Sachkundiger
ist. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass Laien in die Bedienung der Steuerung eingewiesen werden. Sie
dürfen jedoch keine Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs- und Demontagearbeiten ausführen.
5.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Steuerungssystem ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln konstruiert und gefertigt (siehe Kapitel 3).
Die Steuerungskomponenten sind nur in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zu benutzen. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise dieser Betriebsanleitung.
5.5

Pflichten des Betreibers

Bei Störungen grundsätzlich eine kompetente Person (Sachkundigen) hinzuziehen!
Keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen an der Steuerung durchführen!
Die Steuerung darf nur in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand betrieben werden!
Stellen Sie sicher, dass die Anlage nur in einwandfreiem Zustand bzw. entsprechend der gültigen Zulassung
zum
Zeitpunkt
der
Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Über die erforderlichen Prüfungen ist ein Nachweis zu führen. Der
Betreiber ist außerdem verantwortlich, dass Ihm die Betriebsanleitung des Tores zur Verfügung steht.
Version 1.0.0
Inbetriebnahme
betrieben
Stand 24.04.2016
für
Montage,
und
regelmäßig von
Inbetriebnahme
einem
Sachkundigen
und
auf
Seite 8

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