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Garantie - Simex CBE10 Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Brecher mit rotierender welle
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Die Garantiezeit beginnt ab Erhalt bei SIMEX s.r.l. des Abnahmedatenblatts, das diesem Handbuch beiliegt und
vom Installateur innerhalb von 15 Tagen nach Übergabe des Produkts ausgefüllt werden muss.
Die Firma SIMEX garantiert ihren organisierten Vertriebshändlern, die die Garantie an den Käufer (Ersteigentü-
mer) weitergeben, dass jede Ausrüstung von SIMEX von Herstellungsmängeln (des Montagematerials) über 12
Monate ab der Auslieferung an den Ersteigentümer frei ist.
Während des Garantiezeitraums repariert oder ersetzt der zugelassene Vertriebshändler SIMEX oder eine andere
zugelassene SIMEX-Werkstatt gemäß der ausschließlich von SIMEX erfolgten Genehmigung die als ursprünglich
defekt anerkannten Teile. Die Pflicht der Firma SIMEX ist beschränkt auf:
- die Lieferung der auszutauschenden Teile ohne Anrechnung der entsprechenden Kosten;
- auf die Arbeitsleistung zum Austausch und / oder zur Reparatur gemäß der Zeitplanung von SIMEX.
Die Firma SIMEX kann sich der Möglichkeit bedienen, den Garantieanspruch nach Prüfung des defekten Teils
oder anderer, für erforderlich erachteter Kontrollen anzuerkennen oder NICHT anzuerkennen, auch wenn vorab
der Gewährung der „Garantie" zugestimmt wurde.
Ausschluss der Garantie
Die Firma SIMEX erkennt nicht an:
- Transportkosten sowohl für die versandten neuen Teile als für die vermeintlich defekten Teile, deren Rücksen-
dung zur Kontrolle gefordert wird;
- Andere Kosten der Arbeitsleistung als gemäß den Zeitplänen, Kosten für die Montage und Demontage der SI-
MEX-Ausrüstung des Trägergeräts;
- Eingriffskosten außerhalb der Werkstatt: Reisekosten, Fernzuschlag, Kilometergeld, usw.;
- Kosten für „Maschinenstillstand" und Vertragsstrafen für auf Grund von Störungen beliebiger Art nicht ausgeführ-
ter Arbeiten, sowie daraus folgende Gewinnverluste, Kosten für Ersatzmaschinen, Geschäftsschäden, usw.;
- Schäden durch den Einsatz der SIMEX-Ausrüstungen mit scheinbarem oder auftretendem Defekt.
Der Eigentümer der SIMEX-Ausrüstungen muss dem zuständigen Vertriebshändler SIMEX den Defekt beim
Auftreten melden und die für den Transport, die Reparatur oder den Austausch der defekten Teile objektiv notwen-
digen Zeiten anerkennen.
Die Garantie für Ausrüstungen von SIMEX verfällt vor den vorgesehenen 12 Monaten, wenn:
- Veränderungen jeglicher Art vorgenommen wurden;
- keine regelmäßige, vollständige oder teilweise Wartung durchgeführt wurde;
- Eine schlechte Nutzung eingetreten ist;
- Die Ausrüstung an anderen Trägergeräten angebracht wird, als denen zum Zeitpunkt der Auslieferung vorgese-
henen;
- Die Ausrüstung auf andere Weise als in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegeben und / oder für an-
dere Zwecke als vorgesehen verwendet wird;
- Reparaturen oder Auswechslungen abgenutzter Teile durch andere als Orginal-Ersatzteile von SIMEX vorge-
nommen wurden;
- Unfälle auf Grund externer Ursachen, Missbrauch, Absturz, ungewöhnliche Belastung von Schlauchleitungen,
Kabeln, usw. eingetreten sind;
- Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen festgestellt wird.
Von der Garantie sind in jedem Fall die einer Abnutzung unterliegenden Teile (Zähne, Trommeln, Räder, Schlitten,
Turbinen, Reibteile, usw.) und die elektrischen Bauteile (Solenoide, Kabel, Schalter, Elektropumpe, usw.) ausge-
schlossen.
Die Firma SIMEX haftet nicht für Schäden und Unfälle an Personen oder Sachen, die durch die Besitzer der SI-
MEX-Ausrüstungen hervorgerufen werden.
Die Firma SIMEX schließt jegliche Form der Garantie aus, die nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Kein Vertreter, Ver-
triebshändler oder Vertreter ist befugt, im Namen der Firma SIMEX anderes zu garantieren, als zuvor angegeben.
Bei jedem Garantieanspruch ist immer anzugeben:
-
Modell
-
Seriennummer
-
Kaufdatum
-
Name des Händlers
-
Name des Besitzers
50

15. Garantie

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