Achtung
•
Dem Installateur obliegt die Kontrolle der entsprechenden technischen Daten des
Trägergerätes in Bezug auf die Schaufel (siehe „3.3 Technische Daten und Leis-
tungen").
•
Die Schaufel darf nur an Trägergeräten installiert werden, deren Konformität
mit der Richtlinie 2006/42/EG erklärt wurde, und muss mit Sicherheitssystemen
ausgestattet sein, wie zum Beispiel einer Blockierung der Steuerung, wenn der
Bediener am Fahrplatz ist.
6.1
Vorabkontrollen
6.
Führen Sie vor dem Anschluss der Schaufel folgende Kontrollen am Trägergerät
aus:
1 - Prüfen Sie die richtige Funktionsweise der vorhandenen Sicherheitseinrich-
tungen und der Maschinenarretierungen (Feststellbremsen).
2 - Prüfen Sie an der Schaufel und am Trägergerät, wenn vorhanden, den Zu-
stand der Schnellanschlüsse und aller anderen von der Verbindung mit dem
Trägergerät betroffenen Bauteile.
Gebrauch
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