Zulassung: ECE Bestimmung 10
1. Diese Zulassung folgt nur den Spezifikationen zur elekromagnetischen
Kompatibilität.
2. Die Geräte müssen so montiert warden, dass nach de Modifikation des Fahrzeugs
alle anwendbaren techischen Regeln weiterhis gelten und zudem andere
technische Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
3. Die nationalen Bestimmungen und Verhaltensregeln müssen bei der Nutzund
dieses Geräts eingehalten werden.
Alcohol Countermeasure Systems Corp
60 International Boulevard
Toronto, Ontario
ALCOLOCK, Alcohol Countermeasure Systems und Molly sind Handelsmarken
von Alcohol Countermeasure Systems (International) Inc. und werden unter Lizenz
verwendet.
© Alcohol Countermeasure Systems Corp. 2011
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M9W 6J2
CANADA