E-Bike-Träger
5.7 Fahrradträger Sawiko
Der Fahrzeugführer ist für die sichere Befestigung der Ladung
verantwortlich. Dies beinhaltet, dass die Fahrräder doppelt am
Träger gesichert werden.
Sichern
• Die vorhandene Klammer
rad angebracht werden. Empfohlene Befestigungspunkte
sind zum Beispiel die Sattelstange oder die Lenkerstange.
• Die Räder werden in die unteren Vorrichtungen
schnallt. Als zusätzliche Ladungssicherung kann ein Spann-
gurt fungieren.
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2
*
j
muss möglichst hoch am Fahr-
k
einge-
• Halten Sie sich immer an die zulässige Tragfähigkeit des
Trägers in Höhe von 120 kg und überlasten Sie diesen
niemals.
• Mit voll beladenem Heckträger wird je nach Ladungs-
überhang die Hinterachse be- und die Vorderachse
entlastet. Dadurch kann sich das Fahr-, Lenk- und
Bremsverhalten des Fahrzeuges ändern.
• Durch den Träger reduziert sich der hintere Rampenwinkel
des Fahrzeuges. Beim Befahren von Bodenunebenheiten
kann es daher zu Bodenberührungen kommen.
• Das hintere Kennzeichen ist mittig zwischen den Kenn-
zeichenleuchten des Trägers zu montieren.
• Säubern Sie den Träger nicht mit dem Hochdruckreiniger
(Beschädigung des Oberflächenschutzes).
• Verwenden Sie nur original SAWIKO zertifizierte Ersatz-
teile und Zubehör, um die Gewährleistungsansprüche
aufrecht zu erhalten.
• Die gleichzeitige Nutzung von eBike-Träger und An-
hängevorrichtung ist nicht zulässig. Es darf grund-
sätzlich nur ein System, also der eBike-Träger oder die
Anhängevorrichtung montiert sein.
Die elektrische Verbindung über den 13-poligen Stecker muss
auch im hochgeklappten Zustand bestehen bleiben, damit die
Beleuchtungseinrichtungen funktionsfähig bleiben.
5. Aufbau Außen
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