Wichtige Verwendungsbestimmungen
5.9
Die tägliche Funktionsprüfungen lt. MPBETREIBV § 2 Abschnitt 5 umfasst
das Prüfen aller Bewegungsabläufe. Auf keinen Fall an die Behandlungs-
liege/ Bettliege anlehnen, wenn die Rollen nicht einzeln oder mittels der
Zentralarretierung blockiert sind. Das Polster/ Matratze ist Bestandteil der
Behandlungsliege/ Bettliege .
5.10
Bei Stromausfall den Patienten gegebenenfalls umbetten.
Bei Akku-Option kann die Behandlungsliege/ Bettliege weiterhin für einen gewis-
sen Zeitraum verstellt werden. Gewährleistet wird hier, dass einmal in die
Schockposition und wieder zurück gefahren werden kann.
► Wenn die Behandlungsliege/ Bettliege über einen längeren Zeitraum nicht an
5.11
Soll eine Verstellung der Behandlungsliege/ Bettliege vom Patienten
selbst, auf Grund seines Gesundheitszustandes, nicht gewünscht werden,
kann die Behandlungsliege/ Bettliege mit Hilfe der Magnet- oder der me-
chanischen Sperreinrichtung am Handschalter, blockiert werden (siehe
auch „Handschalter").
5.12
Die Benutzung von Liftern ist nicht statthaft.
BEI NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSER VERWENDUNG ERLISCHT JEG-
LICHE HAFTUNG UND GARANTIE.
Allgemeiner Hinweis
VORSICHT!
Stromausfall / Akkufunktion (optional)
GEFAHR!
das Stromnetz angeschlossen wird, muss spätesten nach 5 Monaten die Be-
handlungsliege/ Bettliege für mind. 14 Stunden ans Stromnetz angeschlos-
sen werden, um den Akku zu laden (siehe auch „Akku und Akkubetrieb").
Absperreinrichtung
GEFAHR!
Benutzung von Liftern
GEFAHR!
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