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Weiterführende Informationen; Entgasen; Entsorgung Der Beschallungsfl Üssigkeiten - Bandelin SONOREX TECHNIK RM series Gebrauchsanweisung

Einteilige industriebäder für den modularen aufbau
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4.3
Weiterführende Informationen

4.3.1 Entgasen

Entgasen der Beschallungsfl üssigkeit erhöht die Ultraschallwirkung.
Frisch eingefüllte oder längere Zeit in der Schwingwanne verbliebene Flüssigkeit muss
vor Gebrauch entgast werden. In der Flüssigkeit gelöste Gase (z. B. Sauerstoff ) werden
durch die Entgasung reduziert und die Ultraschallwirkung damit erheblich verbessert.
Während des Entgasens ändert sich das Kavitationsgeräusch, laute
Entgasungsgeräusche entfallen am Ende des Entgasungsvorgangs, das Ultraschallbad
arbeitet anscheinend leiser.
Niedriger Geräuschpegel bedeutet aber kein Nachlassen der Ultraschallleistung,
sondern das Ende des Entgasungsvorgangs und eine Verbesserung der
Ultraschallwirkung.
4.3.2 Entsorgung der Beschallungsfl üssigkeiten
Die Entsorgung der Gebrauchslösung erfolgt nach den Angaben der Produktinformation
und des Etiketts des Herstellers der verwendeten Präparate. Alle wässerigen
Präparate der DR. H. STAMM GmbH sind nach den Vorschriften des deutschen
Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes erstellt, biologisch abbaubar und dürfen als
Gebrauchslösung in das Abwasser gegeben werden. Stark saure und stark alkalische
Flüssigkeiten sind nach den Datenblattangaben vorher zu neutralisieren. Es sind die
Angaben des Herstellers der entsprechenden Präparate zu beachten.
Während der Reinigung können je nach Art der Verunreinigung wassergefährdende
Stoff e, z. B. Öle, Schwermetallverbindungen etc. in die Gebrauchslösung eingebracht
werden. Bei Überschreitung der Grenzwerte muss die Gebrauchslösung aufgearbeitet
(Entfernung der Schadstoff e) oder als Sondermüll entsorgt werden.
Desinfektions- und Reinigungsfl üssigkeiten, die durch ihren Einsatz verunreinigt
wurden, stellen nach dem deutschen Abfallgesetz (AbfG) einen „Abfall" dar und dürfen
vom Hersteller der Präparate nicht zurückgenommen werden. In anderen Ländern sind
ggf. ergänzende/abweichende nationale Vorschriften zu beachten.
In jedem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften der
kommunalen Abwasserbetriebe zu beachten. Auskünfte erteilen die kommunalen
Abwasserbetriebe sowie die Umweltbehörden.
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