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Funktionsbeschreibung - Honeywell 561-H8 Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Alarmzentrale 561-H8
3.

Funktionsbeschreibung

3.1
Abwesenheitssicherung (externscharf)
Man spricht von der Abwesenheitssicherung, wenn durch ein geeignetes Bedienorgan z.B. einem Blockschloss
extern scharfgeschaltet wird. Das bedeutet man geht davon aus, dass der zu sichernde Bereich verlassen ist, und
auch nicht versehentlich, z.B. durch eine unverschlossene Tür betreten werden kann.
Die Zentrale kann nur externscharf geschaltet werden, wenn keine Störung der Netzversorgung oder des
Akkumulators vorliegt. Außerdem darf keine Meldergruppe oder die Verschlussgruppe gestört sein. Ebenso darf
kein ungelöschter Alarm anstehen.
Sperrungen von Meldergruppen werden mit der Externscharfschaltung automatisch aufgehoben. Nach der
Unscharfschaltung sind die Sperrungen jedoch wieder aktiv.
Die Scharfschaltung wird mit einem akustischen Signal das ca. 5 Sekunden ertönt, quittiert.
Jedes anstehende Alarmkriterium führt nun zu einem Hauptalarm. Dieser wird optisch (Blitzlampe) und akustisch
(Lautsprecher), jedoch nicht an der Zentrale oder an Bedienteilen angezeigt.
Der Zustand der Abwesenheitssicherung kann nur durch das Unscharfschalten über ein Bedienorgan, z.B. das
Blockschloss, aufgehoben werden. Nach der Unscharfschaltung wird ein ausgelöster Alarm an den
entsprechenden Anzeigen der Zentrale sowie an eventuell installierten Paralleltableaus und Bedienteilen angezeigt.
Die zuerst ausgelöste Meldergruppe wird durch eine blinkende LED angezeigt. Weitere ausgelöste Meldergruppen
werden über statisch leuchtende LEDs angezeigt. Nach dem Unscharfschalten ertönt ein Erinnerungssignal über
den Zentralensummer oder ein angeschlossenes Internbedienteil.
3.2
Anwesenheitssicherung (internscharf)
Es gibt bei dieser Sicherungsform die Möglichkeit der Teilbereichsscharfschaltung. D.h. Sie haben die Möglichkeit,
Meldergruppen zu sperren. Im Wirkungsbereich dieser Meldergruppen ist es dann möglich sich frei zu bewegen,
ohne dabei einen Alarm, z.B. über einen Bewegungsmelder oder einen Fensterkontakt auszulösen.
Intern scharfgeschaltet wird über Bedienteile oder durch Betätigung des Schlüsseltasters an der Zentrale.
Ein anstehendes Alarmkriterium führt zu einem Internalarm. Die Anzeigen der Zentrale, von Bedienteilen oder
Paralleltableaus sind nicht dunkelgesteuert, so dass der Anlagenzustand sofort erkenntlich ist.
Die Anwesenheitssicherung kann durch das Unscharfschalten über Bedienteile, den Schlüsseltaster an der
Zentrale, oder falls programmiert, durch kurzes Zu- und wieder Aufschließen des externen Schaltorgans
(Blockschloss) rückgängig gemacht werden. Bei Betrieb mit Sicherheitsbedienfeld genügt eine kurze
Schlüsselbewegung in Richtung "unscharf".
Letztere Funktion ist z.B. für spätheimkehrende Personen gedacht, die vor dem Betreten des interngeschärften
Bereiches die Internschärfung aufheben müssen.
Mit dieser Unscharfschaltung werden gleichzeitig interne akustische Signalgeber abgeschaltet.
3.3
Externalarm
Mit "Externalarm" wird der Alarm bezeichnet, der nach außen hin wirkt. Sei es durch akustische Alarmgeber,
optische Alarmgeber oder durch Telefonzusatzgeräte. Der "Externalarm" wird auch als "Hauptalarm" bezeichnet.
Je nach Programmierung und Aufbau der Anlage, den individuellen Sicherungsaufgaben entsprechend, kann ein
Hauptalarm über angeschlossene Alarmgeber durch Auslösung einer Meldergruppe erfolgen. Dabei ist die
akustische Alarmierung durch Sirenen laut Gesetzgeber auf eine Dauer von max. 3 Minuten begrenzt. Optische
Alarmierungen unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung.
Ausgelöste Sirenen können mit Hilfe des entsprechenden Bedienorgans (z.B. Blockschloss) vorzeitig ausgeschaltet
werden.
Die Blitzlampe wird durch Betätigen des Schlüsseltasters an der Zentrale oder einem Bedienteil in Richtung "AUS"
zurückgesetzt. (Siehe 4.4 Alarm löschen)
7

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