Zusätzliche Wählfunktionen
Gebührenabrechnung und Abrechnen
erzwungener Anrufe
Mit der Funktion „Gebühren" können Sie ein bestimmtes Konto mit den
Gebühren für das Gespräch belasten. Die Funktion „Erzwungene
Abrechnung" dient zur Abrechnung von Ferngesprächen von einem
normalerweise auf Ortsgespräche beschränkten Telefon.
So belasten Sie vor dem Wählen ein Konto mit den Gebühren für ein
Orts- oder Ferngespräch:
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1. Drücken Sie die
(DN).
2. Drücken Sie die Taste Gebühr,
oder wählen Sie den
Funktionscode
Aufzeichnung von Anrufdetails.
3. Wählen Sie die zu belastende
Kontonummer.
4. Wenn der Wählton zu hören ist, wählen
Sie die Nummer.
Rufnummerntaste
flexiblen
(FFC) für die