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Scania Premium Originalanleitung Seite 100

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HABEN. UNGEACHTET IHRER KENNTNIS BETRÄGT DIE VERJÄHRUNGSFRIST STETS DREI (3) JAHRE VOM
ZEITPUNKT DES SCHÄDIGENDEN EREIGNISSES AN.
6.4 MIT AUSNAHME DER HAFTUNG FÜR PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN AUS DEN LOKAL GELTENDEN
PRODUKTHAFTUNGSGESETZEN GELTEN DIE ZUVOR GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UNABHÄNGIG VON
IHREM RECHTSGRUND FÜR ALLE SCHADENERSATZANSPRÜCHE.
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
7.1 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag stellt die gesamten Vereinbarungen und Übereinkünfte zwischen Ihnen
und dem Dienstanbieter dar. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag tritt an die Stelle aller früheren oder
gegenwärtigen mündlichen oder schriftlichen Angebote, Bestellungen, Werbungen und sonstiger
Kommunikationsinhalte bezüglich des Gegenstands dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags. Änderungen oder
Modifikationen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind durch einen ordnungsgemäß
ermächtigten Vertreter des Dienstanbieters zu unterzeichnen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis. Um jegliche Unklarheit zu vermeiden, sind der Hersteller und seine
Vertriebspartner nicht befugt, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag in Namen des Dienstanbieters zu
ändern.
7.2 Falls ein zuständiges Gericht, gleich aus welchem Grund, befindet, dass irgendeine Bestimmung dieses
Endbenutzer-Lizenzvertrags oder ein Teil desselben rechtsunwirksam ist, ist die betreffende Bestimmung
dieses Vertrags in dem maximal zulässigen Umfang gemäß den Absichten der Parteien durchzusetzen,
und die übrigen Teile dieses Vertrags bleiben in vollem Umfang rechtsgültig und wirksam.
7.3 Wenn eine Partei es versäumt, auf der Einhaltung einer oder mehrerer der Bedingungen dieses
Endbenutzer-Lizenzvertrags zu bestehen, gilt dies gemäß obigem Absatz 6.3 nicht als Verzicht auf ihr
Recht, solche Bedingungen oder andere Rechte oder Ansprüche, die ihr nach diesem Vertrag zustehen,
durchzusetzen. die die Partei im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags haben kann.
7.4 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen des Landes innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in dem Sie ansässig sind. Wenn Sie außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag in jeder Hinsicht den
Gesetzen des Landes innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in dem Sie die Lizenz zur
Nutzung der Dienste erworben haben. Das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten, die aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag entstehen, sind vor den ordentlichen Gerichten
des Landes innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu behandeln, in dem Sie ansässig sind. Wenn
Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, sind für alle Streitigkeiten die
ordentlichen Gerichte des Landes innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zuständig, in dem Sie
die Lizenz zur Nutzung der Dienste erworben haben.
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