Am Gefälle ist der Bremsweg viel länger als auf ebener Strecke!
• Fahren Sie keine Gefällstrecken hinab, die die maximale sichere Neigung überschreiten
(siehe Kapitel "Technische Daten" auf Seite 115)!
6.5
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Rollstuhl am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten und von den
nationalen gesetzlichen Bestimmungen eine Beleuchtung gefordert wird, muss Ihr Rollstuhl mit
einer entsprechenden Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Invacare®-Fachhändler.
7
Schieben im Freilauf
Die Motoren des Rollstuhls sind mit Bremsen ausgestattet, die verhindern, dass der Rollstuhl bei
abgeschaltetem Fahrpult unkontrolliert ins Rollen gerät. Zum Schieben des Rollstuhles per Hand
im Freilauf müssen diese Bremsen ausgekuppelt werden.
HINWEIS:
Das Schieben des Rollstuhls per Hand kann eine stärkere physische Kraft erfordern als erwartet
(über 100 N). Die nötige Kraft erfüllt dennoch die Anforderungen der ISO 7176-14:2008.
7.1
Motoren entkuppeln
ACHTUNG! Gefahr durch unkontrolliertes Wegrollen des Fahrzeuges!
• Im ausgekuppelten Zustand (Schiebebetrieb im Freilauf) sind die Motorbremsen außer
Funktion! Beim Abstellen des Fahrzeuges ist der Kupplungshebel in jedem Fall in die Position
"Fahren" einzukuppeln (Motorbremse in Funktion)!
36