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Gewährleistungsbedingungen - Eneway Revoluzzer Bedienungsanleitung

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13. Gewährleistungsbedingungen
Für den Scooter gilt die Gewährleistung entsprechend der aktuell geltenden gesetzlichen Fris-
ten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Batterie, Reifen, Schläuche,
Felgen, Laufräder, Naben, Bremsenteile, Radlager, Lenkkopflager.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesonde-
re Springen, Hinabfahren von Stufen, Bürgersteigkanten, Treppen und dergleichen, fahren auf
matschigem Untergrund, Sand oder Kies sowie Überlastung durch zu hohes Gewicht
1. Der Hersteller beseitigt, über in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe des Fahr-
zeuges an den Endkunden, die auftretenden Mängel, die auf Material- oder Herstellungs-
fehler beruhen, durch Reparatur oder Austausch des betroffenen Teiles gemäß den ge-
setzlichen Gewährleistungsregelungen. Für den Akku gilt eine Garantie von 6 Monaten.
Der Hersteller kann die verlangte Reparatur bzw. den Austausch des mangelbehafteten
Teiles verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem
Fall kann der Hersteller den Mangel durch die jeweils andere Möglichkeit der Nacherfül-
lung beheben. Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich, kann der Hersteller die Nacherfüllung insgesamt verweigern. Dem Kunden ste-
hen dann die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstel-
lers über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im Rahmen eines Gewährleistungsfalles wird die ab Lie-
ferung des Fahrzeuges an den Kunden laufende Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt bleiben Abnutzungserscheinungen in Folge des norma-
len Gebrauches, sowie Abnutzungen durch unsachgemäße Handhabung und unsachge-
mäßen Gebrauch. Oxydation und Korrosion werden aufgrund von Umwelteinflüssen her-
vorgerufen und stellen ebenfalls keinen dem Gewährleistungsrecht unterfallenden Man-
gel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährleistungsanspruch bei Manipulation des Fahrzeuges wie
z. B. Änderungen am Kabelbaum, dem Akku-Paket, der Sensorik, Bremsanlage sowie bei
Anbau von Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht vom Hersteller freigegeben wurden.
Zum Verlust des Gewährleistungsanspruches führen alle unsachgemäßen Eingriffe wie
etwa durch eine nicht qualifizierte Werkstatt, sowie die Nichteinhaltung der Wartungsin-
tervalle bei einer Fachwerkstatt.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles hat der Käufer dem Verkäufer das ordnungsge-
mäß ausgefüllte Serviceheft inklusive der Zahlungsnachweise vorzulegen.
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