Einrichten Schritt 1 Hochfahren Schließen Sie das Stromkabel an die Kamera an und stecken Sie das Netzteil dann in eine Steckdose, wie unten dargestellt. Wenn die Kamera zum Einrichten bereit ist, blinkt die LED- Betriebsanzeige in Rot und Blau. Steckdose Stromkabel Stromanschluss LED-Anzeigestatus...
- Erstellen und registrieren Sie ein EZVIZ-Benutzerkonto mithilfe des Einrichtungsassistenten. 2. Eine Kamera zu EZVIZ hinzufügen - Melden Sie sich mithilfe der EZVIZ-App bei Ihrem Konto an. - Tippen Sie auf der Homepage auf „+“, um den Bildschirm „Scan QR Code“ (QR-Code scannen) aufzurufen.
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microSD-Kartensteckplatz/ ZURÜCKSETZEN Mikrofon • Wenn die Kamera keine Verbindung zu Ihrem WLAN herstellen kann, drücken Sie 10 Sekunden lang die Zurücksetzen-Taste und wiederholen Sie Schritt 2.2. • Um ein anderes WLAN zu wählen, drücken Sie 10 Sekunden die Zurücksetzen-Taste, um das Gerät neu zu starten.
• Setzen Sie vor der Montage eine microSD-Karte im Kartenschacht ein. • microSD-Karte gehört nicht zum Lieferumfang. Empfohlene Kompatibilität: Klasse 10, max. 128 GB. 1. Tippen Sie in der EZVIZ-App in den Geräteeinstellungen auf Storage Status (Speicherstatus), um den Status der SD-Karte zu überprüfen. 2. Wenn für die Speicherkarte der Status „Uninitialized“ (Nicht initialisiert) angezeigt wird, tippen Sie darauf, um sie zu initialisieren.
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1. Legen Sie die Bohrschablone auf den Montageort der Kamera. 2. (Nur für gemauerte/gegossene Decken und Wände) Bohren Sie Löcher gemäß der Schablone zur Aufnahme von drei Dübeln. 3. Befestigen Sie die Schablone der Kamera mit drei Schrauben. 4. Setzen Sie die Kamera auf den Montagefuß und drehen Sie sie um 15°, um sie zu sichern. 5.
BESCHRÄNKTE GARANTIE Vielen Dank für den Kauf eines EZVIZ-Produkts. Diese beschränkte Garantie gibt Ihnen, dem Erstkäufer des EZVIZ- Produkts, bestimmte gesetzliche Rechte. Je nach Staat, Provinz oder Land können Ihnen weitere gesetzliche Rechte zustehen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß dieser beschränkten Garantie gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.