HINWEISE ZUR VORSCHRIFTSGEMÄSSEN ENTSORGUNG DES PRODUKTES GEMÄSS DER EUROPÄISCHEN
RICHTLINIE 2012/19/EU ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE
Am Ende seiner Lebensdauer darf dieses Gerät nicht im Haushaltsmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher kann
einen wichtigen Beitrag zur erneuten Nutzung, zum Recycling und zu anderen Formen der Wiederverwendung dieser
Altgeräte leisten.
Das Gerät muss zu den Mülltrennungszentren der Gemeinde gebracht werden. Es ist aber auch möglich, es beim
Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts kostenlos an den Händler zurückzugeben.
Die getrennte Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte verhindert eine Belastung der Umwelt und
Gesundheit durch eine unsachgemäße Abfallbeseitigung. Außerdem ermöglicht das Recycling der darin enthaltenden
Materialien eine erhebliche Ressourcen- und Energieeinsparung.
Als Hinweis auf die Verpflichtung zur getrennten Entsorgung ist auf dem Gerät das Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne abgebildet.
V 07/19
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