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Wartung Und Fehlerbeseitigung; Gewährleistung; Technische Änderungen - Zehnder Pumpen DN 100 Betriebsanleitung

Rückschlagklappen
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7. Wartung und Fehlerbeseitigung

Die Rückschlagklappe ist im Allgemeinen wartungsfrei. Abhängig vom Fördermedium
(Abrasivität, Aggressivität) sollte ca. halbjährlich eine Revision durchgeführt werden um den
Verschleiß an der Dichtlippe des Gehänges zu überprüfen und eventuelle Ablagerungen
innerhalb der Klappe zu entfernen sowie Fehlfunktionen (z.B. Blockieren durch Fremdkörper,
Gehängeabriß o.ä.) zu beheben. Hierbei muß wie folgt vorgegangen werden:
Pumpenanlage außer Betrieb setzen und sicherstellen, daß während der Revision keine
-
Überflutung stattfinden kann.
Das der Rückschlagklappe nachfolgende Absperrorgan schließen.
-
Mittels der Anlüftschraube kann man die in der Klappe bzw. in der Druckleitung befindliche
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Flüssigkeit in den Behälter zurücklaufen lassen. Bei Leitungsdruck bis 1,5 bar
Anlüftschraube mit der Hand einschrauben, bei höheren Drücken Anlüftschraube mit
Schraubenschlüssel SW 10 einschrauben.
Revisionsdeckelmuttern lösen, Restwasser mit einem Eimer auffangen und Deckel
-
abheben.
Das Gehänge herausnehmen und die Dichtlippe sowie die Dichtfläche in der
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Rückschlagklappe auf Verschleiß untersuchen, gegebenenfalls das Gehänge ersetzen. Ist
die Dichtfläche der Klappe beschädigt, muß eine Kundendienstwerkstatt informiert
werden.
Ablagerungen innerhalb des Klappenkörpers bzw. Fremdkörper entfernen, dabei
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Beschädigungen der Dichtfläche vermeiden.
Anlüftschraube zurückdrehen und Gehänge einlegen. Bei der Montage des
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Revisionsdeckels auf korrekten Sitz von Gehänge und O-Ring des Deckels achten.
Absperrorgan öffnen und Dichtheit prüfen.
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Pumpenanlage in Betrieb nehmen und Probelauf durchführen.
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8. Gewährleistung
Als Hersteller übernehmen wir für die Rückschlagklappen eine Gewährleistung von 24
Monaten ab Kaufdatum.
Als Nachweis gilt Ihr Kaufbeleg. Innerhalb dieser Gewährleistungszeit beseitigen wir nach
unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch unentgeltlich alle Mängel, die auf Material oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch
und Verschleiß zurückzuführen sind. Folgeschäden, die durch Ausfall der Rückschlagklappen
entstehen, werden von uns nicht übernommen.
9. Technische Änderungen
Technische Änderungen in Sinne der Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
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