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In diesem Abschnitt werden Sie über die Garantiebedingungen, die für in Frankreich verkaufte
Geräte gelten, informiert. Beim Kauf dieses Produkts profitieren Sie von einer zweifachen
Garantie: die gesetzliche und die kommerzielle Garantie. Die obligatorische gesetzliche
Garantie sichert Sie gegen Mängel ab, die möglicherweise beim Kauf bestehen. Die freiwillige
kommerzielle Garantie sichert Sie gegen alles ab, gegen das Sie die gesetzliche Garantie
nicht absichert, zum Beispiel gegen einen Mangel, der mehrere Monate nach dem Kauf des
Produkts entsteht.
Gemäß Artikel L211-7 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt bei fehlendem
Gegenbeweis jeder Mangel, der innerhalb der zwei Jahre nach dem Kauf entsteht, als beim
Kauf vorhanden und muss folglich im Rahmen der gesetzlichen Garantie behoben werden. In
Anwendung des Artikels 15 des Gesetzes aus dem Jahr 2014 zum Verbrauch setzen wir Sie
über Folgendes in Kenntnis:
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, einen vertragsgemäßen Gegenstand zu liefern, und haftet für Mängel, die bereits bei
Auslieferung vorhanden sind.
Er haftet zudem für Mängel, die durch das Verpacken, durch Montageanweisungen oder durch die Installation entstehen, wenn
er durch den Vertrag mit der Installation beauftragt wurde oder die Installation unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.
Um die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gegenstand:
1. für die üblicherweise von einem vergleichbaren Gegenstand erwartete Verwendung geeignet sein und gegebenenfalls:
- der Beschreibung des Verkäufers entsprechen und die Eigenschaften besitzen, die dieser dem Käufer als Warenmuster oder
Modell präsentiert hat;
- die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder
dessen Vertreters insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett berechtigterweise erwarten kann;
2. oder Eigenschaften aufweisen, die in beiderseitigem Einverständnis zwischen den Parteien festgelegt wurden, oder für jegliche
Sondernutzung, die vom Käufer gefordert und dem Verkäufer mitgeteilt wurde und der dieser zugestimmt hat, geeignet sein.
Das Recht auf Klageeinreichung aufgrund von Produktmängeln verjährt nach zwei Jahren ab Auslieferung des Gegenstands.
Der Verkäufer ist zur Garantie für versteckte Mängel des verkauften Produkts, wodurch das Produkt nicht mehr für die
vorgesehene Verwendung geeignet ist oder wodurch diese Nutzung so eingeschränkt ist, dass der Käufer das Produkt nicht oder
nur zu einem geminderten Preis erworben hätte, wenn er über die Mängel Bescheid gewusst hätte, verpflichtet.
Das Recht auf Klageeinreichung aufgrund von verborgenen Mängeln muss vom Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab
Feststellung des Mangels in Anspruch genommen werden.
Garantieverträge (für gesetzliche und kommerzielle Garantien) binden die Privatperson und
den Verkäufer aneinander. Die Geschäftsbedingungen können vom Vertriebsnetz, in dem
das Produkt gekauft wurde, abhängen. Bei einem vom Händler nachgewiesenen Mangel
profitieren Sie zu kommerziellen Zwecken von der Herstellergarantie, deren Laufzeit auf der
Produktverpackung angegeben ist.
Die Astrell-Herstellergarantie deckt Mängel ab, die möglicherweise innerhalb des
Garantiezeitraums entdeckt werden. Astrell verpflichtet sich dazu, ein unter Garantie ste-
hendes Produkt zu reparieren oder durch ein gleichwertiges oder besseres Produkt zu erset-
zen. Die Kosten für die Rücksendung sind von der Garantie abgedeckt, die Versandkosten
werden vom Kunden übernommen.
Astrell verpflichtet sich dazu, für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Herstellungsdatum
des Produkts einen Bestand an Ersatzteilen, die für die Reparatur oder die Verwendung des
Produkts notwendig sind, mit einer Höchstmenge von 1 % bereitzuhalten.
Die Garantie greift nur, wenn das Produkt gemäß den Empfehlungen aus der
Bedienungsanleitung des Geräts verwendet und installiert wurde.
Technischer Service : hilfe@metronic.de

GARANTIE

DE
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