Weil Brandgefahr besteht, dürfen Textilien dann nicht getrocknet
werden, wenn sie unzureichend gereinigt sind oder Rückstände auf-
weisen. Das gilt insbesondere für Textilien, die
– ungewaschen sind.
– nicht ausreichend gereinigt sind und öl-, fetthaltige oder sonstige
Rückstände aufweisen (z. B. Küchen- oder Kosmetikwäsche mit
Speiseöl-, Öl-, Fett-, Creme-Rückständen). Bei nicht ausreichend
gereinigten Textilien besteht Brandgefahr durch Wäscheselbstent-
zündung, sogar nach Beendigung des Trockenvorganges und au-
ßerhalb des Trockners.
– mit feuergefährlichen Reinigungsmitteln oder mit Rückständen
von Aceton, Alkohol, Benzin, Petroleum, Kerosin, Fleckenentfer-
ner, Terpentin, Wachs, Wachsentferner oder Chemikalien (kann
z. B. bei Mopps, Aufnehmern, Wischlappen vorliegen) behaftet
sind.
– mit Haarfestiger-, Haarspray-, Nagellackentferner- oder ähnlichen
Rückständen behaftet sind.
Waschen Sie deshalb solche besonders stark verschmutzten Tex-
tilien besonders gründlich:
zusätzliche Menge Waschmittel verwenden und eine hohe Tempe-
ratur wählen. Im Zweifelsfall diese Textilien mehrmals waschen.
Weil Brandgefahr besteht, dürfen diese Textilien oder Produkte
niemals getrocknet werden:
– Textilien, bei denen industrielle Chemikalien für die Reinigung be-
nutzt worden sind (z. B. in einer Chemischen Reinigung).
– Textilien, die überwiegend Schaumgummi-, Gummi- oder gummi-
ähnliche Anteile enthalten. Das sind z. B. Produkte aus Latex-
schaumgummi, Duschhauben, wasserdichte Textilien, gummierte
Artikel und Kleidungsstücke, Kopfkissen mit Schaumgummiflo-
cken.
Sicherheitshinweise und Warnungen
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