18. Kennzeichnung
Das Gerät muss mit dem Hinweis gekennzeichnet werden, dass es außer Betrieb genommen
und das Kältemittel abgelassen wurde. Das Schild ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Sicherstellen, dass sich auf dem Gerät Schilder befinden, die darauf hinweisen, dass das Gerät
entzündbares Kältemittel enthält.
19. Entsorgung
Wird Kältemittel zur Wartung oder Außerbetriebnahme aus einem System abgelassen, sollte
die bewährte Praxis zur sicheren Entnahme von Kältemitteln befolgt werden.
•
Zum Umfüllen von Kältemitteln in einen Behälter sind ausschließlich für Kältemittel
geeignete Auffangbehälter zu verwenden. Sicherstellen, dass eine ausreichende Menge
von Behältern zur Aufnahme der gesamten Füllmenge des Systems zur Verfügung steht.
Alle zu verwendenden Behälter müssen für das rückgewonnene Kältemittel geeignet
und entsprechend gekennzeichnet sein (d. h. Spezialbehälter für die Rückgewinnung
des Kältemittels). Die Behälter müssen mit einem Überdruckventil und zugehörigen
Absperrventilen ausgestattet sein, die voll funktionsfähig sind.
•
Leere Auffangbehälter müssen vor der Rückgewinnung gespült und, falls möglich, gekühlt werden.
•
Rückgewinnungseinrichtungen müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und für
die Rückgewinnung entzündbarer Kältemittel geeignet sein. Außerdem muss eine Anleitung
für die betreffende Einrichtung vorliegen. Es müssen kalibrierte und voll funktionsfähige
Waagen zur Verfügung stehen.
•
Die Schläuche müssen vollständig und mit leckfreien Anschlüssen versehen sein und sich
in einwandfreiem Zustand befinden. Die Rückgewinnungsmaschine ist vor der Verwendung
daraufhin zu überprüfen, ob sie sich in einem einwandfreien, funktionsfähigen Zustand
befindet, ordnungsgemäß gewartet wurde und etwaige zugehörige elektrische Bauteile
abgedichtet sind, um bei einem etwaigen Entweichen von Kältemittel eine Entzündung zu
verhindern. Im Zweifelsfall an den Hersteller wenden.
•
Das rückgewonnene Kältemittel muss im richtigen Behälter zusammen mit einem
entsprechenden Übergabeschein an den Kältemittellieferanten zurückgegeben werden.
Kältemittel in den Rückgewinnungseinrichtungen und insbesondere in den Behältern nicht
vermischen.
•
Wenn es erforderlich ist, Kompressoren oder Kompressoröle zu entfernen, müssen diese
ausreichend entleert worden sein, um sicherzustellen, dass das Schmiermittel keine
entzündbaren Kältemittel mehr enthält. Die Entleerung muss vor der Rückgabe des
Kompressors an den Lieferanten erfolgen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, darf nur
das Kompressorgehäuse elektrisch erwärmt werden. Wird Öl aus einem System abgelassen,
muss dies auf sichere Weise erfolgen.
61