7.2.2
Reverse-SMA-Anschlüsse (RS 0-4)
Der RSP-H1000 bietet vier Reverse-SMA-RF-Ports zum Anschluss von bis zu vier
externen UHF-RFID-Antennen (nicht im Lieferumfang).
7.3
Kontrollleuchte (D1), dreifarbige LED für alle Modelle
Die RSP-Sensoren besitzen eine mehrfarbige Kontrollleuchte, die den Benutzer folgende
Betriebszustände anzeigt:
7.3.1
AUS
Der LED-Zustand „aus" zeigt an, dass der RSP-Sensor entweder angewiesen wurde, seine
Kontrollleuchte abzuschalten, oder anderweitig nicht in Betrieb ist.
7.3.2
GRÜN (eingeschaltet)
Der LED-Zustand „durchgehend grün" ist die Standardanzeige, wenn das RSP mit Strom
versorgt ist. Dieser LED-Zustand sollte nach dem Einschalten nicht länger als 2–3
Minuten andauern. Nach 2–3 Minuten sollte sich die LED-Farbe ändern, um anzuzeigen,
dass das Betriebssystem hochgefahren wurde.
7.3.3
HELLBLAU
Der LED-Zustand „durchgehend hellblau" zeigt an, dass der Intel® RSP-Sensor das
Linux*-Betriebssystem hochgefahren hat, die RFID-Anwendungen aber noch nicht
ausgeführt werden.
7.3.4
WEISS blinkend
Der LED-Zustand „weiß blinkend" nach dem Hochfahren zeigt an, dass der RSP-Sensor
nach dem RFID-Gateway sucht. Der Zustand „weiß blinkend" kann auch per Gateway
angeordnet werden (d. h. Beacon-Modus). Dies geschieht durch einen Remote-
Prozeduraufruf (RPC) in JavaScript Object Notation (JSON) und dient zur visuellen
Identifikation des Intel® RSP.
7.3.5
Durchgehend VIOLETT
Der LED-Zustand „durchgehend violett" zeigt an, dass der RS-Sensor darauf wartet, ein
Security-Provisioning-Etikett abzulesen.
7.3.6
VIOLETT blinkend
Nach dem erfolgreichen Ablesen eines Security-Provisioning-Etiketts ändert sich der
LED-Zustand des Intel® RSP-Sensors 5 Sekunden lang auf „violett blinkend".
7.3.7
Durchgehend gelb (Ruhezustand)
Nach der Erkennung des Gateways zeigt der LED-Zustand „durchgehend gelb" an, dass
der Intel® RSP-Sensor sich im Ruhezustand befindet und bereit ist, Befehle
entgegenzunehmen.
Intel® RFID Sensor Plattform (RSP), Serie Hx
Bedienungs- und Installationsanleitung
Seite: 26
Hardware-Beschreibung
November 2018
Dokument Nr.: 338088-001