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Zulassung; Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset SL370 Bedienungsanleitung

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Zulassung

Dieses Gerät ist für den analogen Telefo-
nanschluss im österreichischen Netz vor-
gesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind
berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communicati-
ons GmbH, dass dieses Gerät den grundle-
genden Anforderungen und anderen rele-
vanten Bestimmungen der Richtlinie
1999/5/EC entspricht.
Eine Kopie der Konformitätserklärung
nach 1999/5/EC finden Sie über folgende
Internetadresse:
www.gigaset.com/docs.
ò
Bluetooth
Qualified Design Identity
Für Ihr Gigaset SL37H lautet die Bluetooth
QD ID: B011264.

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegen-
über dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von
24Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Gigaset Communi-
cations nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate
ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Instal-
lation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum
von Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Gigaset Com-
munications Austria GmbH, Erdberger
Lände 26, A - 1031 Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Gigaset Communications
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden
aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung dersel-
ben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z.B. nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatz-
anspruch für die Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
Anhang
59

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