Technisches Handbuch
Ex-Feststellanlage mit Zentrale RZ-24
2e) Periodische
Über wachung
2f) Lebensdauer
Seite 07.021.8
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Allgemeine Vorschriften Feststellanlagen - Forts.
Die Feststellanlage muß vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten
und monatlich - sofern nicht im Zulassungsbescheid eine andere Frist
angegeben ist - auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Diese
Funktionsprüfung kann durch jeden Eingewiesenen nach den Prüfvorga-
ben erfolgen.
Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung
auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte
sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Diese
jährliche Prüfung/Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer
dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Diese Prüfungen und deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch zu ver-
merken.
DICTATOR Rauch- und Wärmemelder sind nach spätestens 8 Jahren
Betriebszeit zu ersetzen, um die volle Funktionalität der Feststellanlage
weiter sicherzustellen. Für Deutschland wird die Austauschpflicht von
Brandmeldern in Feststellanlagen durch die DIN 14677 geregelt.
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